Berlin verbeamtet seine Lehrkräfte wieder – und für Bestandslehrerinnen und -lehrer läuft die Uhr: Der Antrag auf Nachverbeamtung ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Mit der Urkunde stellt sich sofort die Frage, die über Jahrzehnte und fünfstellige Summen entscheidet: private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe – oder gesetzlich bleiben mit der pauschalen Beihilfe? Berlin war 2020 eines der ersten Bundesländer mit diesem Wahlrecht, und genau deshalb ist die Entscheidung hier kniffliger als anderswo: Beide Wege sind ernsthafte Optionen, aber einer davon ist unwiderruflich. Als Berliner Versicherungsmakler mit Schwerpunkt auf Beamte begleite ich diese Entscheidung regelmäßig – hier ist die Entscheidungshilfe, die ich mir für meine Mandanten wünsche.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu eingestellte Lehrkräfte werden in Berlin seit 2022 in der Regel verbeamtet; Bestandslehrkräfte können die Verbeamtung nur noch bis 31.12.2026 beantragen.
- Nach der Verbeamtung gibt es drei Wege: PKV mit individueller Beihilfe, GKV mit pauschaler Beihilfe – oder GKV ohne alles (die teuerste Variante, die niemand freiwillig wählen sollte).
- Die pauschale Beihilfe (hälftiger Krankenversicherungsbeitrag vom Land) muss vor der Verbeamtung beantragt werden – idealerweise mindestens einen Monat vorher – und ist unwiderruflich.
- Faustregel: Jung und gesund spricht oft für die PKV mit Beihilfetarif, Vorerkrankungen oder eine große mitversicherte Familie oft für die pauschale Beihilfe. Die Rechnung ist individuell – und sie lohnt sich.
Was gilt 2026 bei der Lehrer-Verbeamtung in Berlin?
Nach fast zwei Jahrzehnten ohne Verbeamtung hat Berlin die Kehrtwende gemacht: Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte in der Regel verbeamtet, seit Februar 2023 gilt das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz. Für Lehrkräfte, die schon länger angestellt im Berliner Schuldienst arbeiten, gibt es die Nachverbeamtung auf Antrag – befristet bis zum 31. Dezember 2026. Wer diese Frist verstreichen lässt, bleibt dauerhaft Tarifbeschäftigte:r.
Drei Voraussetzungen entscheiden über die Verbeamtung: die laufbahnrechtliche Zuordnung, das Alter (ab dem vollendeten 50. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen) und die gesundheitliche Eignung – die amtsärztliche Untersuchung. Dieser letzte Punkt hat eine unterschätzte Nebenwirkung: Die gleichen Gesundheitsfragen, die bei der Verbeamtung eine Rolle spielen, stellt Ihnen später auch jede private Krankenversicherung. Wer beides zusammen denkt, spart sich böse Überraschungen – dazu unten mehr.
Die Weiche nach der Urkunde: Ihre drei Wege in der Krankenversicherung
Mit der Verbeamtung endet der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab diesem Moment gibt es drei Möglichkeiten:
Weg 1 – PKV mit individueller Beihilfe (der klassische Beamtenweg): Das Land Berlin übernimmt als Beihilfe 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten – ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand sogar 70 Prozent. Die verbleibende Lücke versichern Sie über einen privaten Beihilfetarif, der deutlich günstiger ist als eine PKV-Vollversicherung, weil er eben nur 50 bzw. 30 Prozent abdecken muss.
Weg 2 – GKV mit pauschaler Beihilfe (das Berliner Modell): Sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert, und das Land zahlt Ihnen die pauschale Beihilfe: die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags – wie ein Arbeitgeberzuschuss, nur vom Dienstherrn. Berlin hat dieses Wahlrecht 2020 als eines der ersten Bundesländer eingeführt.
Weg 3 – GKV ohne pauschale Beihilfe (die Kostenfalle): Wer gesetzlich versichert bleibt, aber die pauschale Beihilfe nicht (rechtzeitig) beantragt, zahlt den kompletten GKV-Beitrag auf die Besoldung allein – ohne jeden Zuschuss. Das ist der teuerste aller Wege und passiert erschreckend oft aus reiner Unwissenheit über die Fristen.
Die pauschale Beihilfe im Detail – und ihr Preis: Unwiderruflichkeit
Die pauschale Beihilfe klingt einfach und ist es im Alltag auch: halber Beitrag, keine Belege einreichen, keine Beihilfeanträge je Arztrechnung. Aber vier Eigenschaften muss jeder kennen, bevor er unterschreibt:
- Die Entscheidung ist unwiderruflich. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann nie wieder zur individuellen Beihilfe zurück – auch dann nicht, wenn sich die Lebensumstände ändern oder später ein Wechsel in die PKV attraktiv würde. Einzige Ausnahme: Beim Übergang vom Referendariat (Anwärterverhältnis) in das Beamtenverhältnis auf Probe darf die Entscheidung neu getroffen werden.
- Der Antrag hat eine Frist. Er sollte idealerweise mindestens einen Monat vor der Verbeamtung gestellt werden – rückwirkend wird die pauschale Beihilfe nicht gewährt. Die Krankenversicherungsfrage gehört deshalb VOR den Verbeamtungsantrag, nicht danach.
- Die Pflegeversicherung wird nicht bezuschusst. Die pauschale Beihilfe gilt nur für den Krankenversicherungsbeitrag – den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Sie in voller Höhe selbst.
- Auch PKV-Versicherte können sie wählen – dann allerdings gedeckelt auf das Beitragsniveau des Basistarifs. Für die meisten ist die pauschale Beihilfe deshalb faktisch die „GKV-Option".
Mehr Details habe ich auf meiner Seite zur pauschalen Beihilfe in Berlin zusammengestellt.
PKV mit individueller Beihilfe – wann sich der klassische Weg rechnet
Der Beihilfetarif ist das am meisten unterschätzte Konstrukt im Beamtenrecht: Weil das Land 50 bis 70 Prozent der Kosten direkt trägt, versichern Sie privat nur die Lücke. Das bedeutet in der Praxis oft Privatleistungen zum Bruchteil des Preises einer normalen PKV – und im Ruhestand sinkt Ihr privater Anteil auf 30 Prozent, genau dann, wenn die individuelle Beihilfe auf 70 Prozent steigt. Das ist der eingebaute Alterspuffer dieses Modells.
Die Kehrseite: Es gibt eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können Zuschläge oder Ausschlüsse bedeuten – oder den Weg ganz versperren. Genau hier setze ich mit der anonymen Risikovoranfrage an: Ich kläre Ihre Annahmechancen bei mehreren Versicherern, ohne dass Ihr Name dort gespeichert wird. So wissen Sie vor der unwiderruflichen Beihilfe-Entscheidung, ob der PKV-Weg für Sie offen ist und zu welchen Konditionen. Und wer die Verbeamtung anstrebt, sollte auch an die Absicherung der Arbeitskraft denken – für Beamte zählt die Dienstunfähigkeitsklausel, nicht die normale BU.
Was kostet welcher Weg? (Beispielrechnung)
Beispielrechnung für eine verbeamtete Lehrkraft, Besoldungsgruppe A13 (Erfahrungsstufe 3), ohne Kinder (Orientierungswerte, Stand 2026 – der tatsächliche Beitrag hängt von Eintrittsalter, Tarif, Gesundheit und Kasse ab):
| Weg | Monatliche Kosten (ca.) | Anmerkung |
|---|---|---|
| PKV-Beihilfetarif (50-%-Lücke) | 350–500 € | je nach Eintrittsalter, ohne Risikozuschläge; inkl. Pflegepflichtversicherung; Gesundheitsprüfung nötig |
| GKV freiwillig MIT pauschaler Beihilfe | rund 720 € | halber KV-Beitrag; die Pflegeversicherung tragen Sie voll |
| GKV freiwillig OHNE pauschale Beihilfe | rund 1.200 € | voller KV- und PV-Beitrag allein – die Vergleichsgröße, die zeigt, warum die Frist so wichtig ist |
Die Spannen zeigen schon: Der Beihilfetarif ist in diesem Beispiel über alle Eintrittsalter günstiger als die pauschale Beihilfe – aber Risikozuschläge bei Vorerkrankungen, Kinder oder Teilzeit können das Bild drehen. Deshalb rechne ich das in der Beratung individuell durch, statt eine Pauschalempfehlung zu geben.
Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu wem?
Die PKV mit individueller Beihilfe spricht eher für Sie, wenn Sie jung und gesund sind, Wert auf Privatleistungen legen, in Vollzeit verbeamtet werden und die Familienplanung überschaubar mitversichert werden kann (Kinder sind über die Beihilfe zu 80 % abgedeckt und brauchen nur kleine Ergänzungstarife).
Die pauschale Beihilfe spricht eher für Sie, wenn Sie relevante Vorerkrankungen haben (keine Gesundheitsprüfung in der GKV), Ihre Familie mit einkommenslosem Partner und Kindern beitragsfrei in der GKV mitversichert ist, Sie in dauerhafter Teilzeit arbeiten oder die Verbeamtung erst kurz vor der Pension erfolgt.
Für Referendare gilt eine Sonderregel: Im Anwärterverhältnis sind PKV-Anwärtertarife oft auffällig günstig – und weil die Beihilfe-Entscheidung beim Übergang ins Probebeamtenverhältnis neu getroffen werden darf, ist das Referendariat die risikoärmste Phase, um die PKV zu testen. Details dazu auf meiner Seite PKV für Beamte in Berlin.
Die fünf teuersten Fehler bei dieser Entscheidung
Erstens: die pauschale Beihilfe wählen, ohne die Unwiderruflichkeit verstanden zu haben. Zweitens: die Antragsfrist verpassen und monatelang den vollen GKV-Beitrag allein zahlen. Drittens: den PKV-Antrag stellen, bevor die Annahmechancen geklärt sind – eine dokumentierte Ablehnung verfolgt Sie in jede spätere Gesundheitsfrage; die anonyme Risikovoranfrage vermeidet genau das. Viertens: bei der Nachverbeamtung bis kurz vor den 31.12.2026 warten und dann unter Zeitdruck entscheiden. Fünftens: die Dienstunfähigkeitsabsicherung vergessen – die Verbeamtung schützt nicht vor Dienstunfähigkeit, und in den ersten fünf Jahren gibt es kaum Ansprüche gegen den Dienstherrn.
So gehen Sie vor (Zeitplan)
- Jetzt: Verbeamtungsvoraussetzungen klären (Bestandslehrkräfte: Antrag vor dem 31.12.2026!).
- Vor dem Verbeamtungsantrag: Krankenversicherungsfrage entscheiden – bei PKV-Interesse zuerst anonyme Risikovoranfrage, dann Tarifvergleich der Beihilfetarife.
- Mindestens einen Monat vor der Ernennung: Falls GKV-Weg – Antrag auf pauschale Beihilfe stellen.
- Mit der Ernennung: Dienstunfähigkeitsabsicherung und Anwartschaften prüfen.