Jeder Vierte wird vor dem Rentenalter berufsunfähig – doch die meisten sind unzureichend abgesichert.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat eigene Voraussetzungen: Medizinisch wird das tägliche Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes beurteilt: weniger als drei Stunden bei voller, drei bis unter sechs Stunden bei teilweiser Erwerbsminderung. Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Ausnahmen und Sonderregelungen sind möglich. Ob und in welcher Höhe Sie eine Rente erhalten können, sollten Sie individuell prüfen lassen (§ 43 SGB VI).
Die finanziellen Folgen können gravierend sein: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet und liegt typischerweise deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Welchen Teil Ihres Einkommens sie ersetzt, hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsverlauf ab. Rechnungen, Miete, Kreditraten – wie hoch Ihre Versorgungslücke ist, sollten Sie deshalb ermitteln, bevor die Lücke entsteht.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression (38 %), gefolgt von Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats (24 %) sowie Krebserkrankungen (12 %). Unfälle, die oft als Hauptursache vermutet werden, machen lediglich etwa 10 % der Fälle aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihre Absicherung ergänzen. Sie zahlt die vereinbarte monatliche Rente, wenn die vertraglichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bezugspunkt ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Verweisungsklauseln und die Höhe der vereinbarten Rente sollten zu Ihrer Situation passen.