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Pauschale Beihilfe Berlin 2026 — GKV oder PKV für Beamte?

Die Entscheidung zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist unwiderruflich — und beeinflusst Ihren Krankenversicherungsschutz für immer. Prüfen Sie beide Wege, bevor Sie sich entscheiden.

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Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur individuellen Beihilfe — mit grundlegend anderen Bedingungen und einer weitreichenden Konsequenz: Die Entscheidung ist unwiderruflich.

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Pauschaler Zuschuss statt Erstattung

Berlin zahlt einen Festbetrag — ungefähr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags — statt einer prozentualen Kostenerstattung auf Basis einzelner Rechnungen. Kein Einzelnachweis, kein Rechnungseinreichungsaufwand.

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Verfügbar für GKV oder PKV

Die pauschale Beihilfe steht Beamten in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beamten mit PKV-Vollversicherung zur Verfügung.

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Begrenzt bei PKV-Vollversicherung

Bei PKV-Vollversicherung ist die pauschale Beihilfe auf maximal die Hälfte des Beitrags im Basistarif begrenzt. Je nach Tarifwahl kann der Eigenanteil daher deutlich höher ausfallen.

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Unwiderrufliche Entscheidung

Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann nie wieder zur individuellen Beihilfe wechseln. Die Beamtenöffnungsaktion ist danach ebenfalls ausgeschlossen.

↗ Quelle: berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/antragstellung/pauschale-beihilfe/

Wer kann die pauschale Beihilfe wählen?

Die pa uschale Beihilfe steht nicht allen Beamten automatisch offen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

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⚠️ UNWIDERRUFLICH — Was Sie vor der Entscheidung wissen müssen

Die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe ist endgültig

Einmal gewählt, gibt es keinen Weg zurück. Das hat weitreichende Konsequenzen für Ihren gesamten Krankenversicherungsschutz — auch im Ruhestand.

  • Kein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe — Auch nicht im Ruhestand oder bei verändertem Familienstand.
  • Beamtenöffnungsaktion ausgeschlossen — Sie können die erleichterten Aufnahmebedingungen zur PKV nicht mehr nutzen. Eine spätere PKV-Aufnahme erfolgt nur unter regulären Bedingungen mit Gesundheitsprüfung.
  • Vor der Entscheidung: Beihilfesatz ermitteln — Klären Sie Ihren individuellen Beihilfesatz gemäß LBhVO (50 %, 70 % oder 80 %) und vergleichen Sie die Kosten beider Modelle.
  • Vor der Entscheidung: Familienversorgung prüfen — Können Ehepartner und Kinder in der GKV beitragsfrei familienversichert werden? Oder profitieren Sie von der individuellen Beihilfe für die ganze Familie?
  • Vor der Entscheidung: Langfristige Perspektive bedenken — Was passiert bei Kinderwunsch, Teilzeit, Elternzeit oder im Ruhestand? Lassen Sie sich beraten, bevor Sie entscheiden.

Individuelle Beihilfe vs. Pauschale Beihilfe

Der direkte Vergleich der beiden Beihilfe-Modelle — die wichtigste Entscheidungsgrundlage für Berliner Beamte.

Kriterium Individuelle Beihilfe + PKV
Häufig gewählt
Pauschale Beihilfe + GKV
Unwiderruflich prüfen
Art der Leistung Fürsorgeleistung / Erstattungsleistung — prozentuale Kostenerstattung auf Einzelnachweis Pauschaler Zuschuss zum KV-Beitrag — kein Einzelnachweis nötig
Beitragsbasis Beihilfesatz (50–80 % gemäß LBhVO) + PKV-Restkostentarif Ca. Hälfte des KV-Beitrags (bei PKV begrenzt auf Hälfte Basistarif)
Widerruflichkeit Wechsel zur pauschalen Beihilfe möglich ⛔ Unwiderruflich — kein Wechsel zurück möglich
Öffnungsaktion ✓ Beamtenöffnungsaktion nutzbar (6-Monats-Frist) ⛔ Ausgeschlossen — keine erleichterte PKV-Aufnahme mehr
Familienversicherung Angehörige benötigen eigenen beihilfekonformen Tarif Kinder/Ehepartner ggf. beitragsfrei in GKV familienversichert
Typische Zielgruppe Gesunde Beamte, die maximale Leistung + Kostenersparnis wollen Beamte mit Vorerkrankungen, große Familien, GKV-Präferenz
Beihilfesatz 50 % / 70 % / 80 % je nach Familienstand (LBhVO) Pauschal — keine Differenzierung nach Familienstand
Langfristige Flexibilität Hoch — Tarifwechsel nach §204 VVG, Öffnungsaktion, PKV-Wahl Gering — Entscheidung irreversibel, keine Öffnungsaktion

Welches Beihilfe-Modell passt zu Ihnen?

Fünf typische Entscheidungssituationen — mit konkreter Empfehlung.

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Jung, gesund, alleinstehend

Sie sind jung verbeamtet, haben keine Vorerkrankungen und keine Kinder. Der PKV-Restkostentarif ist deutlich günstiger als die GKV — und Sie profitieren von besseren Leistungen.

Empfehlung: PKV + individuelle Beihilfe
🩺

Vorerkrankungen / schwierige PKV-Aufnahme

Sie haben Vorerkrankungen, die eine PKV-Aufnahme erschweren könnten. Ohne Öffnungsaktion drohen Risikozuschläge oder Ablehnung. Die pauschale Beihilfe mit GKV kann eine Alternative sein — aber prüfen Sie zuerst die Öffnungsaktion!

Empfehlung: Pauschale Beihilfe prüfen
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Viele Kinder / Familienversicherung

In der GKV können Kinder und Ehepartner beitragsfrei familienversichert werden. Bei individueller Beihilfe muss jeder Angehörige separat abgesichert werden. Die pauschale Beihilfe kann bei großen Familien wirtschaftlich sinnvoll sein.

Empfehlung: Pauschale Beihilfe + GKV prüfen
👶

Elternzeit / Teilzeit

Während Elternzeit oder Teilzeit sinkt das Einkommen — und damit auch der GKV-Beitrag. Bei PKV bleibt der Beitrag konstant. Die individuell günstigere Variante hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Empfehlung: Einzelfallrechnung
🏆

Hoher Leistungsanspruch / Wahlleistungen

Sie legen Wert auf freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder alternative Heilmethoden. Diese Leistungen bietet die PKV — je nach Tarif — die GKV hingegen nicht oder nur eingeschränkt.

Empfehlung: Eher PKV + individuelle Beihilfe

Konkrete Rechenbeispiele aus der Praxis

Drei typische Fälle — veranschaulicht, wie sich die Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe auswirkt.

Individuelle Beihilfe + PKV

Beamtin mit zwei Kindern

Beihilfesatz: 70 % (2 berücksichtigungsfähige Kinder gemäß LBhVO)
Kinder: 80 % Beihilfe
PKV-Restkostentarif: deckt restliche 30 % (Beamtin) bzw. 20 % (Kinder)
Monatl. Beitrag: ca. 100–250 € für gesamte Familie (je nach Tarif)
✓ Deutlich günstiger als GKV — und mit Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) je nach Tarif.
Pauschale Beihilfe + GKV

Beamter in GKV mit familienversicherten Kindern

Entscheidung: Pauschale Beihilfe gewählt
GKV-Beitrag: 17,5 % gesamt (2026) + PV 3,6 % auf BBG 5.812,50 €
Pauschaler Zuschuss: ca. Hälfte des KV-Beitrags
Kinder: Beitragsfrei familienversichert in der GKV
ℹ️ Einfacher Verwaltungsaufwand, aber unwiderruflich und ohne Zugang zur Beamtenöffnungsaktion.
Sonderfall

Verbeamtete Lehrerin in Elternzeit

Situation: Viele Berliner Lehrerinnen werden re-verbeamtet
Elternzeit: Einkommen sinkt → GKV-Beitrag sinkt mit
PKV-Beitrag: Bleibt auch in Elternzeit konstant
Entscheidung: Abhängig von Dauer der Elternzeit und langfristiger Planung
⚠️ Einzelfallrechnung unverzichtbar — lassen Sie sich beraten.

Pauschale Beihilfe beantragen in Berlin

Der Weg zur pauschalen Beihilfe in vier Schritten — sorgfältig prüfen, dann entscheiden.

1

Entscheidung treffen

Prüfen Sie: Individuelle Beihilfe + PKV-Restkostentarif oder pauschale Beihilfe? Lassen Sie sich beraten — die Entscheidung ist unwiderruflich.

2

Antrag beim Landesverwaltungsamt

Stellen Sie den Antrag auf pauschale Beihilfe beim Landesverwaltungsamt Berlin — formlos oder über das bereitgestellte Formular.

3

KV-Nachweis einreichen

Reichen Sie den Nachweis Ihrer Krankenversicherungsmitgliedschaft ein — freiwillige GKV oder PKV-Vollversicherung.

4

Pauschale wird gewährt

Nach Bewilligung erhalten Sie den pauschalen Zuschuss zu Ihrem KV-Beitrag — monatlich, ohne Einzelnachweis.

FAQ — Pauschale Beihilfe Berlin

Die wichtigsten Fragen rund um die pauschale Beihilfe — ehrlich und verständlich beantwortet.

Die individuelle Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der nachgewiesenen Krankheitskosten (z. B. 50 % oder 70 % gemäß LBhVO), die restlichen Kosten deckt ein beihilfekonformer PKV-Restkostentarif ab. Die pauschale Beihilfe hingegen zahlt einen festen Zuschuss — ungefähr die Hälfte des KV-Beitrags — ohne Einzelnachweis. Dafür ist die Entscheidung zur pauschalen Beihilfe unwiderruflich und schließt die Beamtenöffnungsaktion aus.
Nein. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Ein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich — auch nicht bei verändertem Familienstand oder im Ruhestand. Daher sollte diese Entscheidung sorgfältig und möglichst nach professioneller Beratung getroffen werden.
Die pauschale Beihilfe entspricht ungefähr der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Bei PKV-Vollversicherung ist sie auf maximal die Hälfte des Beitrags im Basistarif begrenzt. Die genaue Höhe richtet sich nach dem individuellen Beitrag und der Beitragsbemessungsgrenze. Gegenbeispiel: Bei der individuellen Beihilfe mit 70 % Beihilfesatz + günstigem Restkostentarif kann die Ersparnis deutlich höher ausfallen.
Nein. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann die Beamtenöffnungsaktion nicht mehr nutzen. Die Beamtenöffnungsaktion steht nur Beamten mit individueller Beihilfe offen, die innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung einen PKV-Antrag stellen. Sie bietet: Gesundheitsprüfung findet statt, aber keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge max. 30 %. Dieser Vorteil geht mit der pauschalen Beihilfe unwiderruflich verloren.
Im Ruhestand erhalten Beamte weiterhin die pauschale Beihilfe als Zuschuss zu ihrem KV-Beitrag. Da die Entscheidung unwiderruflich ist, bleibt es bei der pauschalen Variante — ein Wechsel zur individuellen Beihilfe mit höherem Beihilfesatz (häufig 70 % im Ruhestand gemäß LBhVO) ist auch im Ruhestand nicht mehr möglich. Das kann langfristig einen finanziellen Nachteil bedeuten, der bei der ursprünglichen Entscheidung oft übersehen wird.
Sie kann sinnvoll sein, wenn Kinder und Ehepartner in der GKV beitragsfrei familienversichert werden können. Das ist ein klarer Vorteil der GKV: Kinder und Ehepartner (ohne eigenes Einkommen über der GKV-Pflichtgrenze) können beitragsfrei mitversichert werden. Bei der individuellen Beihilfe müssen Familienangehörige ebenfalls beihilfekonform abgesichert werden — was bei mehreren Kindern teuer werden kann. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab — eine professionelle Beratung ist empfehlenswert.
Bei pauschaler Beihilfe bleibt der Wechsel in die PKV grundsätzlich möglich, jedoch ohne die erleichterten Aufnahmebedingungen der Beamtenöffnungsaktion. Es erfolgt eine reguläre Gesundheitsprüfung, bei der Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar Ablehnung führen können. Zudem ist die pauschale Beihilfe bei PKV-Vollversicherung auf die Hälfte des Basistarif-Beitrags begrenzt — was deutlich unter dem individuellen Beihilfesatz (50–70 %) liegen kann. Ein später Wechsel in die PKV nach Aufhebung der Öffnungsaktion ist also deutlich erschwert.
Der Antrag wird beim Landesverwaltungsamt Berlin gestellt. Voraussetzung ist die Beihilfeberechtigung als Berliner Beamte/r und der Nachweis einer Krankenversicherung (freiwillige GKV oder PKV-Vollversicherung). Nach Bewilligung wird die pauschale Beihilfe als Zuschuss zum KV-Beitrag gewährt — monatlich, ohne Einzelnachweis. Wichtig: Vor dem Antrag sollten Sie die Entscheidung sorgfältig mit einem Beihilfe-Berater durchrechnen lassen — denn sie ist unwiderruflich.

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Quellen: Landesverwaltungsamt Berlin, berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/antragstellung/pauschale-beihilfe/, § 46 LBhVO (Landesbeihilfeverordnung Berlin), BMG (Beiträge GKV 2026: 17,5 % gesamt, PV 3,6 % / 4,2 % für Kinderlose, BBG 5.812,50 €), PKV-Verband, VVG. Stand: Mai 2026.

SC

Sven Chalupa

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