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🏛️ DU-Versicherung für Beamte

Dienstunfähigkeit Beamte Berlin — Ihre Absicherung bei vorzeitiger Pensionierung

Wird ein Beamter dienstunfähig, erhält er Versorgungsbezüge — doch die reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Berlin vergleiche ich über 200 Versicherer und finde die optimale DU-Absicherung für Ihren individuellen Bedarf — persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Zuletzt geprüft: 15.08.2026

⭐⭐⭐⭐⭐
5,0
Google-Bewertung (42 Bewertungen)
DU-Experte für Berliner Beamte
200+ Versicherer im Vergleich
DU-Klausel-Spezialist
Beratung kostenlos & unabhängig
Persönlich in Berlin-Tegel
Auch vor Ort am Alexanderplatz
rund 74.000
Beamtinnen und Beamte in Berlin (30.06.2025)
rund 17 %
der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit
55,8 Jahre
Durchschnittsalter bei Dienstunfähigkeit

Was ist die Dienstunfähigkeit und warum ist sie so wichtig für Beamte?

Dienstunfähigkeit trifft Beamte anders als Arbeitnehmer — und wer nicht vorsorgt, trägt ein erhebliches finanzielles Risiko. Hier die Grundlagen:

📋 Was ist Dienstunfähigkeit (DU)?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte aufgrund eines körperlichen, geistigen oder seelischen Leidens dauerhaft außerstande ist, die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Feststellung erfolgt durch den Dienstherrn — nicht durch einen Versicherer. Wird der Beamte für dienstunfähig erklärt, wird er in den Ruhestand versetzt.

🏛️ Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge (Unterhaltssicherung) nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Höhe hängt von Dienstalter und Laufbahn ab — oft beträgt sie jedoch nur ca. 40–60 % des bisherigen Einkommens. Das bedeutet: Es entsteht eine finanzielle Lücke, die durch eine DU-Versicherung geschlossen werden kann.

🔗 Was ist die DU-Klausel?

Die DU-Klausel ist eine Zusatzvereinbarung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie bewirkt, dass der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anerkennt — ohne eigene, unabhängige Prüfung. Das ist entscheidend: Ohne DU-Klausel könnte der Versicherer die Dienstunfähigkeit anders bewerten als der Dienstherr und die Leistung verweigern.

⚠️ Was passiert ohne DU-Absicherung?

Ohne DU-Absicherung erhalten Sie zwar Versorgungsbezüge, aber die finanzielle Lücke zwischen Ihrem bisherigen Einkommen und den Versorgungsbezügen bleibt ungedeckt. Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 € und Versorgungsbezügen von z. B. 1.800 € fehlen monatlich 1.700 € — eine erhebliche Einbuße, die den Lebensstandard massiv einschränkt.

🏛️ DU-Versicherung in Berlin — meine Beratung

Als Versicherungsmakler in Berlin berate ich Beamte, Beamtenanwärter und Ruhestandsbeamte individuell zur optimalen DU-Absicherung. Ich kenne die beamtenrechtlichen Regelungen, die DU-Klauseln von über 200 Versicherern und finde den Schutz, der zu Ihrer Laufbahn und Ihrer Lebenssituation passt — persönlich, unabhängig und kostenlos. BU-Beitrag in 30 Sekunden berechnen.

Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit — der Unterschied, den viele Beamte übersehen

DU und BU klingen ähnlich — sind aber rechtlich und praktisch zwei verschiedene Dinge. Für Beamte ist dieser Unterschied entscheidend.

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Dienstunfähigkeit (DU)

Wird durch den Dienstherrn festgestellt. Bewertet wird, ob der Beamte seine spezifischen dienstlichen Aufgaben noch erfüllen kann — beamtenspezifisch. Führt zur Versetzung in den Ruhestand mit Versorgungsbezügen.

💼

Berufsunfähigkeit (BU)

Wird durch den Versicherer nach allgemeinen Kriterien beurteilt. Bewertet wird, ob der Versicherte seinem Beruf oder einer vergleichbaren Tätigkeit noch nachgehen kann — beamtenfremde Perspektive.

🔗

DU-Klausel — die Brücke

Die DU-Klausel in einer BU sichert ab, dass der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anerkennt. Ohne diese Klausel könnte der Versicherer die Leistung verweigern, auch wenn der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt hat.

⚠️

Warum reine BU für Beamte nicht reicht

Ohne DU-Klausel prüft der Versicherer nach eigenen Kriterien. Der Beamte könnte dienstunfähig, aber nach BU-Kriterien nicht berufsunfähig sein — und erhält dann keine Leistungen. Die DU-Klausel schließt genau dieses Risiko aus.

Nicht zu verwechseln: die Öffnungsaktion

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer betrifft die Krankenversicherung — nicht die Absicherung Ihres Einkommens bei Dienstunfähigkeit. Sie erleichtert Beamtinnen und Beamten den Zugang zu einem beihilfekonformen Tarif, auch mit Vorerkrankungen.

Für die Absicherung der Dienstunfähigkeit gilt sie nicht. Dort findet eine ganz normale Gesundheitsprüfung statt. Was die Öffnungsaktion leistet und für wen sie infrage kommt →

Die ersten fünf Jahre — wo die Versorgung noch gar nicht greift

Fast jeder Text zur Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass am Ende ein Ruhegehalt steht. Für einen erheblichen Teil der Berliner Beamtinnen und Beamten trifft das nicht zu.

Ein Ruhegehalt bekommt nur, wer fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit abgeleistet hat. So steht es in § 4 Absatz 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes:

„Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist."
— § 4 Abs. 1 LBeamtVG Berlin

Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens: Gerechnet wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit, nicht die Lebensarbeitszeit. Der Vorbereitungsdienst — Referendariat und Anwärterzeit — zählt in der Regel nicht mit. Zeiten als Angestellte oder Angestellter vor der Verbeamtung ebenfalls nicht, außer sie werden im Einzelfall als Vordienstzeit anerkannt. Praktisch beginnt die Uhr mit der Ernennung auf Probe.

Zweitens: Die Wartezeit entfällt, wenn die Dienstunfähigkeit dienstbedingt ist. Wer sich die Erkrankung im Dienst zugezogen hat, ist versorgt. Wer sie von woanders mitbringt, nicht.

Beamtin oder Beamter auf Probe

Hier hängt alles daran, woher die Erkrankung kommt.

Ist sie im Dienst entstanden, müssen Sie in den Ruhestand versetzt werden — § 28 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz sagt „sind in den Ruhestand zu versetzen".

Kommt sie von woanders — eine Krebserkrankung, eine Depression, ein Unfall in der Freizeit —, sagt Absatz 2 nur, Sie „können in den Ruhestand versetzt werden". Das ist eine Ermessensentscheidung Ihres Dienstherrn, kein Anspruch. In Berlin kommt eine zusätzliche Hürde hinzu: Eine solche Zurruhesetzung braucht nach § 42 des Landesbeamtengesetzes die Zustimmung der obersten Dienstbehörde und das Einvernehmen der zuständigen Senatsverwaltung.

Fällt das Ermessen nicht zu Ihren Gunsten aus, greift § 23 Absatz 1 Nummer 2 Beamtenstatusgesetz. Und dort steht kein „kann":

„Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie […] nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist."
— § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG

Beamtin oder Beamter auf Widerruf

Im Referendariat und in der Anwärterzeit stellt sich die Frage gar nicht erst. Die Regelung über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt nur für das Beamtenverhältnis auf Probe. Für das Beamtenverhältnis auf Widerruf gibt es keine entsprechende Vorschrift. Es bleibt die Entlassung.

Was danach bleibt — die Nachversicherung

Wer als Beamtin oder Beamter entlassen wird, fällt nicht ins Nichts. Sie werden für die Zeit im Beamtenverhältnis rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, § 8 des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Sie stehen dann so da, als wären Sie die ganze Zeit gesetzlich rentenversichert gewesen.

Das ist besser als nichts, aber es ist etwas anderes als ein Ruhegehalt — in zwei Punkten.

Die Höhe. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag bei den Zugängen des Jahres 2024 bei 1.040,95 Euro im Monat. Das ist der Durchschnitt über alle Versicherten; nach wenigen Jahren Beitragszeit fällt sie entsprechend niedriger aus.

Der Maßstab. Und dieser Punkt wird regelmäßig übersehen. Für die Dienstunfähigkeit kommt es darauf an, ob Sie Ihr Amt noch ausüben können. Für die Erwerbsminderungsrente kommt es nach § 43 Absatz 2 des Sechsten Sozialgesetzbuchs darauf an, ob Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können — in irgendeiner Tätigkeit, nicht in Ihrer. Eine Lehrerin, die ihre Stimme verloren hat, ist dienstunfähig. Erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung ist sie deshalb noch lange nicht.

Warum das Lehrkräfte und Referendare besonders trifft

Berlin verbeamtet seit 2023 wieder. Ein großer Teil der Lehrkräfte, die seither ernannt wurde, war vorher jahrelang angestellt — an derselben Schule, im selben Klassenzimmer, mit denselben Aufgaben.

Für die Wartezeit zählt diese Zeit in der Regel nicht. Wer 2023 verbeamtet wurde, hat die fünf Jahre frühestens 2028 zusammen, unabhängig davon, wie lange er oder sie vorher unterrichtet hat. In dieser Phase besteht der volle Beamtenstatus, aber noch kein Anspruch auf Ruhegehalt bei nicht dienstbedingter Dienstunfähigkeit.

Für Referendarinnen und Referendare gilt es ohnehin: Das Referendariat ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Wie hoch das Ruhegehalt tatsächlich ausfällt

Ist die Wartezeit erfüllt, gibt es ein Ruhegehalt. Die Frage ist, wie viel.

Der Ruhegehaltssatz

Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit sind es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Absatz 1 LBeamtVG). Die Höchstgrenze erreicht, wer vierzig volle Dienstjahre abgeleistet hat.

Die Zurechnungszeit

Wer vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird, bekommt zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet (§ 13 Absatz 1 LBeamtVG). Das mildert den Ausfall, es gleicht ihn nicht aus: Von zehn fehlenden Jahren werden knapp sieben angerechnet.

Der Versorgungsabschlag

Wer vor Vollendung des 63. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, dessen Ruhegehalt mindert sich um 3,6 Prozent je Jahr, höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Absatz 3 LBeamtVG). Die Höchstgrenze ist nach drei Jahren erreicht — wer mit 60 oder früher dienstunfähig wird, trägt immer den vollen Abschlag von 10,8 Prozent.

Die Mindestversorgung

Nach unten gibt es zwei Grenzen (§ 14 Absatz 4 LBeamtVG). Die amtsabhängige liegt bei 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Die amtsunabhängige liegt bei 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 — unabhängig davon, welches Amt Sie tatsächlich innehatten. Seit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 1. April 2026 sind das rund 2.180 Euro im Monat.

Für eine Studienrätin in A 13 ist die Mindestversorgung deshalb kein Trost, sondern die Zahl, die den Abstand sichtbar macht.

Der Dienstunfall als Ausnahme

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gilt anderes: Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um zwanzig Prozentpunkte, das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66⅔ und höchstens 75 Prozent (§ 36 LBeamtVG). Und der Versorgungsabschlag entfällt — nicht, weil § 36 ihn ausschlösse, sondern weil § 14 Absatz 3 ihn von vornherein nur für Dienstunfähigkeit anordnet, die nicht auf einem Dienstunfall beruht.

Was das zusammengerechnet bedeutet

Das Durchschnittsalter bei einer Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit liegt bundesweit bei 55,8 Jahren. In diesem Alter ist der volle Abschlag von 10,8 Prozent erreicht, die Zurechnungszeit ist aufgebraucht, und bis zur regulären Altersgrenze fehlen mehr als zehn Dienstjahre. Genau diese Lücke ist der Gegenstand einer Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Der Fall, an den kaum jemand denkt: begrenzte Dienstfähigkeit

Es gibt einen Zustand zwischen dienstfähig und dienstunfähig — und er ist versicherungstechnisch der heikelste.

„Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit)."
— § 27 Abs. 1 BeamtStG

„Soll abgesehen werden" heißt: Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Wer die Hälfte noch schafft, wird nicht pensioniert, sondern arbeitet weiter — mit herabgesetzter Arbeitszeit und entsprechend gekürzten Bezügen (§ 27 Absatz 2 BeamtStG).

Und hier liegt das Problem. Viele Dienstunfähigkeitsklauseln knüpfen ihre Leistung an die Versetzung in den Ruhestand. Genau die findet bei begrenzter Dienstfähigkeit aber nicht statt. Der Betroffene verdient dauerhaft weniger, ist aber nach dem Wortlaut seines Vertrages nicht dienstunfähig — und bekommt nichts.

Es gibt Verträge, die diesen Fall abdecken. Ob Ihrer dazugehört, steht in den Bedingungen und lässt sich vor Abschluss prüfen. Nach Abschluss lässt es sich nicht mehr ändern. Das ist einer der Punkte, auf die ich bei jeder Prüfung eines bestehenden Vertrages zuerst schaue.

Polizeivollzugsdienst — ein strengerer Maßstab

Für den Polizeivollzugsdienst gilt ein eigener Dienstunfähigkeitsbegriff.

„Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die Polizeivollzugskraft den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt."
— § 105 LBG Berlin

Der Maßstab sind die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes — nicht die Anforderungen eines Verwaltungsarbeitsplatzes. Eine Einschränkung, die im Innendienst folgenlos bliebe, kann im Vollzugsdienst zur Polizeidienstunfähigkeit führen.

Der Prognosezeitraum beträgt zwei Jahre. Im allgemeinen Dienstrecht arbeitet die Vermutungsregel des § 26 Absatz 1 Satz 2 Beamtenstatusgesetz mit deutlich kürzeren Fristen: drei Monate Dienstunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten, und keine Aussicht auf Wiederherstellung innerhalb weiterer sechs Monate. Für den Polizeivollzugsdienst wird also über einen erheblich längeren Zeitraum geprüft, bevor Polizeidienstunfähigkeit festgestellt wird.

Was das für die Absicherung bedeutet — insbesondere die Frage, ob ein Vertrag auf die Polizeidienstunfähigkeit abstellt oder nur auf die allgemeine Dienstunfähigkeit —, gehört ausführlicher behandelt, als es hier möglich ist. Eine eigene Seite dazu ist in Vorbereitung.

Für wen ist die DU-Versicherung in Berlin?

Egal, ob Sie am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn stehen, mitten im Berufsleben sind oder sich dem Ruhestand nähern — die DU-Absicherung ist zu jedem Zeitpunkt relevant.

🎓

Junge Beamte & Laufbahnanfänger

Schon als Referendarin oder Referendar sollten Sie an die DU-Absicherung denken. Je früher Sie abschließen, desto günstiger die Beiträge und desto unproblematischer die Gesundheitsprüfung. Starten Sie optimal in Ihre Beamtenlaufbahn — mit einem DU-Schutz, der von Anfang an greift.

📊

Beamte mittleren Alters

Mit steigendem Dienstalter wächst das Risiko der Dienstunfähigkeit. Gleichzeitig steigen die finanziellen Verpflichtungen. Wenn Sie bereits eine BU ohne DU-Klausel haben, prüfe ich, ob ein Wechsel oder eine Ergänzung sinnvoll ist. Ich vergleiche Ihre bestehenden Verträge mit dem aktuellen Markt.

🧓

Ruhestandsbeamte

Auch im Ruhestand kann eine Nachversicherung oder die Prüfung bestehender Verträge sinnvoll sein. Manche Versicherer bieten besondere Nachversicherungsoptionen bei bestimmten Lebensereignissen. Ich berate Sie ehrlich, ob eine Anpassung lohnenswert ist.

DU-Berater in Berlin — Beamtenhauptstadt mit besonderem Bedarf

Berlin ist die Beamtenhauptstadt Deutschlands. Als Ihr DU-Berater vor Ort kenne ich die Bedürfnisse Berliner Beamter besonders gut — und berate Sie persönlich.

🏛️

Bundes- und Landesbehörden

Berlin ist Sitz von Bundesministerien, dem Bundestag, dem Bundesrat und zahlreichen Landesbehörden. Tausende Beamte arbeiten hier — und alle haben ein DU-Risiko.

👮

Polizei & Justizvollzug

Die Berliner Polizei und der Justizvollzug beschäftigen viele Beamte mit besonders hohem Dienstunfähigkeitsrisiko. Spezielle DU-Klauseln für Polizeivollzugsbeamte berücksichtige ich in meiner Beratung.

👨‍🏫

Lehrer & Bildung

Berliner Lehrer sind verbeamtet und haben ein überdurchschnittliches DU-Risiko. Besonders Referendare und junge Lehrer profitieren von einem frühzeitigen DU-Abschluss.

🏢

Persönliche Beratung vor Ort

Beratung in meinem Büro in Berlin-Tegel (Hennigsdorfer Str. 15a) oder im Beratungsbüro am Alexanderplatz (Alexanderstraße 3). Ich komme auch zu Ihnen in die Behörde.

Mit DU-Klausel vs. ohne DU-Klausel — was passiert im Ernstfall?

Die DU-Klausel entscheidet darüber, ob Sie im Fall der Dienstunfähigkeit tatsächlich Leistungen erhalten. Hier der direkte Vergleich:

Szenario Mit DU-Klausel Ohne DU-Klausel
Dienstunfähigkeit wird festgestellt ✓ Versicherer erkennt DU des Dienstherrn an — Leistung fließt ✗ Versicherer prüft nach eigenen BU-Kriterien — Risiko der Ablehnung
Dienstherr erklärt Sie für DU ✓ BU-Rente wird ausgezahlt — ohne erneute Prüfung ✗ Versicherer kann eigene Beurteilung vornehmen
Sie können Ihren Dienst nicht mehr versehen, aber andere Tätigkeiten ausüben ✓ DU-Klausel greift — beamtenspezifischer Schutz ✗ Versicherer sieht evtl. keine BU — keine Leistung
Versorgungsbezüge bei DU ✓ Versorgungsbezüge + DU-Rente = Lebensstandard gesichert ⚠ Nur Versorgungsbezüge — finanzielle Lücke bleibt
Beitragshöhe Etwas höher (DU-Klausel-Zuschlag) Geringfügig niedriger — aber ohne DU-Schutz
Rechtssicherheit im Ernstfall ✓ Hoch — DU-Feststellung reicht als Nachweis ✗ Gering — Versicherer entscheidet eigenständig

FAQ — Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Berlin

Die wichtigsten Fragen rund um Dienstunfähigkeit, DU-Klausel und Absicherung für Beamte — ehrlich und verständlich beantwortet.

Dienstunfähigkeit (DU) wird durch den Dienstherrn festgestellt und bedeutet, dass der Beamte auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben zu erfüllen — das ist beamtenspezifisch. Berufsunfähigkeit (BU) wird durch den Versicherer nach allgemeinen Kriterien beurteilt — unabhängig vom Beamtenstatus. Die DU-Klausel in einer BU-Versicherung sorgt dafür, dass der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anerkennt und Leistungen erbringt, auch wenn er nach eigenen Kriterien keine Berufsunfähigkeit sehen würde.
Nein, eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch dringend empfohlen, da Beamte bei Dienstunfähigkeit zwar Versorgungsbezüge (Unterhaltssicherung) erhalten, diese aber oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Ohne DU-Absicherung kann eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen, die durch die Versorgungsbezüge allein nicht geschlossen wird.
Die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) ist eine Zusatzvereinbarung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie besagt, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeit genauso bewertet wie der Dienstherr — der Beamte muss also nicht beide Prüfungen (DU durch den Dienstherrn UND BU durch den Versicherer) getrennt nachweisen. Wird der Beamte durch den Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, erkennt der Versicherer dies als Leistungsauslöser an.
Wenn Sie dienstunfähig werden und keine DU-Absicherung haben, erhalten Sie als Beamter Versorgungsbezüge (Unterhaltssicherung) nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Diese betragen je nach Dienstalter und Laufbahn oft deutlich weniger als Ihr bisheriges Einkommen — die finanzielle Lücke kann mehrere hundert Euro monatlich betragen. Eine DU-Versicherung schließt genau diese Lücke und sichert Ihren Lebensstandard ab.
Grundsätzlich ist ein Abschluss mit Vorerkrankungen möglich, allerdings können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung die Folge sein. Umso wichtiger ist es, die DU-Absicherung frühzeitig — idealerweise zu Beginn der Beamtenlaufbahn — abzuschließen, da dann die Gesundheitsprüfung unproblematisch ist und die Beiträge am günstigsten sind. Bei Vorerkrankungen prüfe ich als Makler bei über 200 Versicherern, welcher Anbieter die besten Konditionen für Ihre individuelle Situation bietet.
Die DU-Rente sollte so bemessen sein, dass sie zusammen mit den beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen Ihr Nettoeinkommen im Wesentlichen erreicht. Als Faustregel gilt: Eine DU-Rente in Höhe von ca. 30–50 % Ihres letzten Bruttogehalts ist oft sinnvoll, da die Versorgungsbezüge den restlichen Anteil abdecken. In der persönlichen Beratung ermitteln wir Ihre individuelle Lücke und berechnen die optimale Versicherungssumme.
Die Kosten hängen stark von Eintrittsalter, Laufbahngruppe, Gesundheitszustand und gewünschter DU-Rente ab. Junge Beamte am Beginn ihrer Laufbahn zahlen oft nur 20–50 € monatlich für eine angemessene Absicherung. Beamte mittleren Alters oder mit Vorerkrankungen zahlen deutlich mehr. Als unabhängiger Makler vergleiche ich über 200 Versicherer und finde den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Situation.
Eine nachträgliche Erweiterung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung um eine DU-Klausel ist bei den meisten Versicherern nicht ohne Weiteres möglich. Oft ist ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung erforderlich. In der Beratung prüfe ich Ihre bestehenden Verträge, ob ein Wechsel oder eine Ergänzung sinnvoll ist — und vergleiche die Konditionen am Markt. Gelegentlich bieten einige Versicherer eine Nachrüstung an, allerdings meist mit erneuter Gesundheitsprüfung.
Nur, wenn die Dienstunfähigkeit dienstbedingt ist. Ohne Dienstbezug setzt ein Ruhegehalt fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit voraus (§ 4 Abs. 1 LBeamtVG Berlin). Vorher besteht kein Anspruch: Bei Beamtinnen und Beamten auf Probe kann der Dienstherr nach Ermessen entscheiden, bei Beamtenverhältnissen auf Widerruf ist auch das nicht vorgesehen.
In der Regel nicht. Gerechnet wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit ab der Ernennung. Angestelltenzeiten können im Einzelfall als Vordienstzeit anerkannt werden, das ist aber die Ausnahme und sollte beim Landesverwaltungsamt geklärt werden, bevor man sich darauf verlässt.
Ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent je Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres, höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 LBeamtVG Berlin). Wer mit 60 oder früher dienstunfähig wird, trägt immer den vollen Abschlag. Hinzu kommen die Dienstjahre, die schlicht fehlen und nur zu zwei Dritteln bis zum 60. Lebensjahr angerechnet werden.
Begrenzte Dienstfähigkeit heißt: Sie können noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten und werden deshalb nicht pensioniert (§ 27 BeamtStG). Ob Ihr Vertrag leistet, hängt vom Bedingungswerk ab. Klauseln, die eine Versetzung in den Ruhestand voraussetzen, greifen in diesem Fall nicht, weil genau die nicht stattfindet.
Ja. Maßstab sind die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes, und der Prognosezeitraum beträgt zwei Jahre (§ 105 LBG Berlin). Für die Absicherung ist entscheidend, ob der Vertrag auf die Polizeidienstunfähigkeit abstellt oder nur auf die allgemeine Dienstunfähigkeit.

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