Die Versorgungslücke
Die ersten fünf Jahre — wo die Versorgung noch gar nicht greift
Fast jeder Text zur Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass am Ende ein Ruhegehalt steht. Für einen erheblichen Teil der Berliner Beamtinnen und Beamten trifft das nicht zu.
Ein Ruhegehalt bekommt nur, wer fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit abgeleistet hat. So steht es in § 4 Absatz 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes:
„Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist."
— § 4 Abs. 1 LBeamtVG Berlin
Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens: Gerechnet wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit, nicht die Lebensarbeitszeit. Der Vorbereitungsdienst — Referendariat und Anwärterzeit — zählt in der Regel nicht mit. Zeiten als Angestellte oder Angestellter vor der Verbeamtung ebenfalls nicht, außer sie werden im Einzelfall als Vordienstzeit anerkannt. Praktisch beginnt die Uhr mit der Ernennung auf Probe.
Zweitens: Die Wartezeit entfällt, wenn die Dienstunfähigkeit dienstbedingt ist. Wer sich die Erkrankung im Dienst zugezogen hat, ist versorgt. Wer sie von woanders mitbringt, nicht.
Beamtin oder Beamter auf Probe
Hier hängt alles daran, woher die Erkrankung kommt.
Ist sie im Dienst entstanden, müssen Sie in den Ruhestand versetzt werden — § 28 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz sagt „sind in den Ruhestand zu versetzen".
Kommt sie von woanders — eine Krebserkrankung, eine Depression, ein Unfall in der Freizeit —, sagt Absatz 2 nur, Sie „können in den Ruhestand versetzt werden". Das ist eine Ermessensentscheidung Ihres Dienstherrn, kein Anspruch. In Berlin kommt eine zusätzliche Hürde hinzu: Eine solche Zurruhesetzung braucht nach § 42 des Landesbeamtengesetzes die Zustimmung der obersten Dienstbehörde und das Einvernehmen der zuständigen Senatsverwaltung.
Fällt das Ermessen nicht zu Ihren Gunsten aus, greift § 23 Absatz 1 Nummer 2 Beamtenstatusgesetz. Und dort steht kein „kann":
„Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie […] nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist."
— § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG
Beamtin oder Beamter auf Widerruf
Im Referendariat und in der Anwärterzeit stellt sich die Frage gar nicht erst. Die Regelung über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt nur für das Beamtenverhältnis auf Probe. Für das Beamtenverhältnis auf Widerruf gibt es keine entsprechende Vorschrift. Es bleibt die Entlassung.
Was danach bleibt — die Nachversicherung
Wer als Beamtin oder Beamter entlassen wird, fällt nicht ins Nichts. Sie werden für die Zeit im Beamtenverhältnis rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, § 8 des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Sie stehen dann so da, als wären Sie die ganze Zeit gesetzlich rentenversichert gewesen.
Das ist besser als nichts, aber es ist etwas anderes als ein Ruhegehalt — in zwei Punkten.
Die Höhe. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag bei den Zugängen des Jahres 2024 bei 1.040,95 Euro im Monat. Das ist der Durchschnitt über alle Versicherten; nach wenigen Jahren Beitragszeit fällt sie entsprechend niedriger aus.
Der Maßstab. Und dieser Punkt wird regelmäßig übersehen. Für die Dienstunfähigkeit kommt es darauf an, ob Sie Ihr Amt noch ausüben können. Für die Erwerbsminderungsrente kommt es nach § 43 Absatz 2 des Sechsten Sozialgesetzbuchs darauf an, ob Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können — in irgendeiner Tätigkeit, nicht in Ihrer. Eine Lehrerin, die ihre Stimme verloren hat, ist dienstunfähig. Erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung ist sie deshalb noch lange nicht.
Warum das Lehrkräfte und Referendare besonders trifft
Berlin verbeamtet seit 2023 wieder. Ein großer Teil der Lehrkräfte, die seither ernannt wurde, war vorher jahrelang angestellt — an derselben Schule, im selben Klassenzimmer, mit denselben Aufgaben.
Für die Wartezeit zählt diese Zeit in der Regel nicht. Wer 2023 verbeamtet wurde, hat die fünf Jahre frühestens 2028 zusammen, unabhängig davon, wie lange er oder sie vorher unterrichtet hat. In dieser Phase besteht der volle Beamtenstatus, aber noch kein Anspruch auf Ruhegehalt bei nicht dienstbedingter Dienstunfähigkeit.
Für Referendarinnen und Referendare gilt es ohnehin: Das Referendariat ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.