Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf beginnt Ihr Referendariat – und endet leise Ihre bisherige Krankenversicherung: Die Familienversicherung und die studentische Krankenversicherung fallen mit den Anwärterbezügen weg. Ab dem ersten Tag im Vorbereitungsdienst müssen Sie sich entscheiden: gesetzlich bleiben – mit oder ohne pauschale Beihilfe – oder in einen privaten Anwärtertarif wechseln. Die Kostenunterschiede sind größer, als die meisten erwarten, und eine der Fristen läuft schon vor Ihrem ersten Arbeitstag ab. Als Berliner Versicherungsmakler mit Schwerpunkt auf Beamte erkläre ich Ihnen die drei Wege – mit echten Zahlen für 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Referendarinnen und Referendare in Berlin sind in der Regel Beamte auf Widerruf: sozialversicherungsfrei, kein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, dafür beihilfeberechtigt.
  • Drei Wege: PKV-Anwärtertarif mit individueller Beihilfe (oft 70–140 €/Monat), GKV mit pauschaler Beihilfe (rund 246 €/Monat) oder GKV ohne Zuschuss (rund 411 €/Monat).
  • Die pauschale Beihilfe muss vor der Ernennung beantragt werden – idealerweise mindestens einen Monat vorher.
  • Der wichtigste Joker: Beim Übergang vom Referendariat in das Beamtenverhältnis auf Probe darf die Beihilfe-Entscheidung neu getroffen werden. Das Referendariat ist damit die risikoärmste Phase, um die PKV zu testen.

Ihr neuer Status: Beamter auf Widerruf – und was das für die Krankenversicherung heißt

Mit dem Vorbereitungsdienst werden Sie in Berlin in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Das ändert Ihre Versicherungswelt grundlegend: Sie zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr – aber es gibt auch keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Wer einfach gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag künftig komplett allein, als freiwilliges Mitglied. Gleichzeitig entsteht mit dem Beamtenstatus der Anspruch auf Beihilfe: Das Land Berlin beteiligt sich an Ihren Krankheitskosten – entweder individuell (50 Prozent der Kosten, Kinder 80 Prozent) oder pauschal (die Hälfte Ihres GKV-Beitrags als Zuschuss).

Die Anwärterbezüge, auf die sich alle Beiträge beziehen, liegen ab April 2026 bei 1.846,14 Euro (Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen) beziehungsweise 1.807,47 Euro (Grundschule), jeweils zuzüglich 50 Euro Hauptstadtzulage.

Die drei Wege im Referendariat

Weg 1 – PKV-Anwärtertarif mit individueller Beihilfe: Anwärtertarife sind die günstigste Eintrittskarte in die private Krankenversicherung, die es gibt: Weil die Beihilfe 50 Prozent der Kosten trägt und die Tarife auf die Ausbildungszeit zugeschnitten sind, kosten sie oft nur 70 bis 140 Euro im Monat – bei Privatleistungen. Der Haken: Es gibt eine Gesundheitsprüfung. Ob Ihre Vorerkrankungen ein Problem sind, kläre ich vorab über eine anonyme Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name beim Versicherer gespeichert wird.

Weg 2 – GKV mit pauschaler Beihilfe: Sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert, das Land zahlt die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Bei Bezügen von rund 1.896 Euro sind das etwa 246 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen (die Pflegeversicherung wird nicht bezuschusst – die tragen Sie voll). Keine Gesundheitsprüfung, planbar, unkompliziert.

Weg 3 – GKV ohne pauschale Beihilfe: Wer nichts beantragt, bleibt freiwillig gesetzlich versichert und zahlt rund 411 Euro im Monat komplett allein – für Referendarsbezüge eine erhebliche Belastung und in fast jedem Fall der teuerste Weg. Er passiert trotzdem regelmäßig, weil niemand rechtzeitig auf die Antragsfrist hinweist.

Was kostet welcher Weg? (Beispielrechnung)

Beispielrechnung für eine Referendarin, Lehramt ISS/Gymnasium (A13 mit Amtszulage), ohne Kinder (Orientierungswerte, Stand 2026 – der tatsächliche Beitrag hängt von Alter, Tarif, Gesundheit und Kasse ab):

WegMonatliche Kosten (ca.)Anmerkung
PKV-Anwärtertarif (mit individueller Beihilfe)70–140 €je nach Alter und Tarif, ohne Risikozuschläge; Gesundheitsprüfung nötig
GKV freiwillig MIT pauschaler Beihilferund 246 €halber KV-Beitrag; die Pflegeversicherung tragen Sie voll
GKV freiwillig OHNE pauschale Beihilferund 411 €voller KV- und PV-Beitrag allein – passiert, wenn keine Frist gewahrt wird

Auf 18 Monate Referendariat gerechnet liegt zwischen dem Anwärtertarif und der GKV ohne Zuschuss schnell ein vierstelliger Betrag – Geld, das an anderer Stelle im Vorbereitungsdienst fehlt.

Der wichtigste Joker: Am Ende des Referendariats dürfen Sie neu entscheiden

Die pauschale Beihilfe ist grundsätzlich unwiderruflich – mit genau einer Ausnahme, und die betrifft Sie: Beim Übergang vom Anwärterverhältnis in das Beamtenverhältnis auf Probe darf die Entscheidung neu getroffen werden. Das macht das Referendariat zur risikoärmsten Phase Ihres Beamtenlebens, um die private Krankenversicherung zu testen: Wer im Anwärtertarif gute Erfahrungen macht, wechselt später in den regulären Beihilfetarif; wer lieber zurück in die GKV-Logik möchte, kann zur Verbeamtung auf Probe die pauschale Beihilfe wählen. Umgekehrt gilt das genauso – niemand ist durch die Referendariats-Entscheidung dauerhaft gebunden. Wie die Entscheidung nach der Verbeamtung aussieht, habe ich im Leitfaden zur Verbeamtung als Lehrer in Berlin ausführlich durchgerechnet.

Wichtig für den Blick nach vorn: Nach der Verbeamtung auf Probe greift die Beamtenöffnungsaktion nur für Beamte mit individueller Beihilfe, und die endgültige Wahl hat Konsequenzen bis in den Ruhestand. Details dazu auf meiner Seite zur PKV für Beamte in Berlin und zur pauschalen Beihilfe in Berlin.

Die vier häufigsten Fehler im Referendariat

Erstens: sich auf die Familienversicherung verlassen – sie endet mit den Anwärterbezügen, und wer nicht handelt, rutscht in die teure freiwillige GKV ohne Zuschuss. Zweitens: die Antragsfrist für die pauschale Beihilfe verpassen – der Antrag gehört idealerweise mindestens einen Monat vor der Ernennung zum Landesverwaltungsamt, rückwirkend gibt es nichts. Drittens: einen PKV-Antrag stellen, bevor die Annahmechancen geklärt sind – eine dokumentierte Ablehnung taucht in jeder späteren Gesundheitsfrage wieder auf; die anonyme Risikovoranfrage vermeidet das. Viertens: die Absicherung der Arbeitskraft vertagen – Beamte auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit praktisch keine Ansprüche gegen den Dienstherrn; gerade im Referendariat zählt die Dienstunfähigkeitsklausel.

So gehen Sie vor (Zeitplan)

  1. Sobald die Zusage für den Vorbereitungsdienst da ist: Krankenversicherungsfrage klären – bei PKV-Interesse zuerst anonyme Risikovoranfrage, dann Anwärtertarife vergleichen.
  2. Mindestens einen Monat vor der Ernennung: Falls GKV-Weg – Antrag auf pauschale Beihilfe beim Landesverwaltungsamt stellen.
  3. Zum Start des Referendariats: Dienstunfähigkeitsabsicherung prüfen – als Beamter auf Widerruf sind Sie am schlechtesten abgesichert.
  4. Gegen Ende des Referendariats: Übergang ins Probebeamtenverhältnis vorbereiten – hier darf die Beihilfe-Entscheidung neu getroffen werden; jetzt zahlt sich die Testphase aus.