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🏥 Krankenversicherung
· 6 Min. Lesezeit

Krankentagegeld: Warum Selbstständige es nicht vergessen dürfen

Kein Gehalt bei Krankheit? Die Lücke, die die meisten Gründer übersehen.


Stell dir vor, du liegst drei Wochen mit einer Grippe flach — oder drei Monate nach einer OP. Als Angestellte:r bekommst du weiter Gehalt, erst vom Arbeitgeber, dann von der Krankenkasse. Als Selbstständige:r? Bekommst du erst mal: nichts. Deine Fixkosten laufen weiter, deine Einnahmen nicht. Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld — und trotzdem ist es der am häufigsten vergessene Baustein in der Absicherung von Selbstständigen. Als unabhängiger Makler in Berlin sehe ich regelmäßig Versicherungsordner von Gründer:innen und Freiberufler:innen, in denen PKV und BU sauber geregelt sind — das Krankentagegeld aber schlicht fehlt.

Was ist Krankentagegeld — und wer braucht es?

Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung, die dein Einkommen ersetzt, wenn du wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kannst. Du vereinbarst einen festen Tagessatz — zum Beispiel 100 Euro pro Tag — und ab einem vereinbarten Zeitpunkt (der Karenzzeit) wird dieser Betrag für jeden Krankheitstag ausgezahlt, steuerfrei und so lange, bis du wieder arbeitsfähig bist oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Brauchen tut es im Grunde jede:r, der von seiner eigenen Arbeitskraft lebt und keine sechsstellige Rücklage auf dem Konto hat. Besonders kritisch ist die Situation für Selbstständige und Freiberufler:innen: Es gibt keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet. Wer krank ist, verdient nichts — Miete, Krankenversicherungsbeiträge, Leasingraten und private Lebenshaltungskosten laufen aber weiter. Schon ein mittellanger Ausfall von zwei bis drei Monaten kann so ein gesundes Business in Schieflage bringen.

Krankengeld vs. Krankentagegeld — wo ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen fast gleich, meinen aber unterschiedliche Dinge:

Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können es über den Wahltarif oder die Wahlerklärung mit dem allgemeinen Beitragssatz absichern. Es beträgt in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Einkommens, ist gedeckelt und wird frühestens ab der 7. Krankheitswoche gezahlt. Für viele Selbstständige mit gutem Einkommen reicht das schlicht nicht aus — und die ersten sechs Wochen sind gar nicht abgedeckt.

Krankentagegeld ist dagegen eine private Versicherung. Du bestimmst selbst die Höhe des Tagessatzes und den Beginn der Zahlung — etwa ab dem 15., 22. oder 43. Tag. Es orientiert sich an deinem tatsächlichen Bedarf statt an gesetzlichen Pauschalen und kann das Krankengeld ergänzen oder komplett ersetzen.

💡 Kurz gesagt: Krankengeld ist die (oft zu knappe) Basisleistung der GKV, Krankentagegeld die flexible private Lösung. Privatversicherte haben ohnehin keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld — für sie ist das Krankentagegeld nicht optional, sondern Pflichtprogramm.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Die Faustregel: Das Krankentagegeld sollte deinen Nettobedarf decken — also alles, was du monatlich wirklich brauchst, um privat und geschäftlich zahlungsfähig zu bleiben. Dazu gehören:

  • private Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel, Familie)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (die laufen im Krankheitsfall weiter!)
  • Altersvorsorgebeiträge
  • laufende Betriebskosten, die du nicht kurzfristig stoppen kannst

Ein Rechenbeispiel: Wer monatlich 4.500 Euro netto benötigt, braucht rund 150 Euro Tagessatz (4.500 ÷ 30). Wichtig: Versicherer prüfen die Höhe gegen dein nachgewiesenes Einkommen — du kannst dich nicht beliebig hoch versichern. Gerade deshalb lohnt es sich, das Krankentagegeld regelmäßig an ein gestiegenes Einkommen anzupassen. Viele Tarife bieten dafür Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Auch die Karenzzeit ist ein Stellhebel: Je später die Zahlung beginnt, desto günstiger der Beitrag. Wer zwei bis drei Monate aus Rücklagen überbrücken kann, wählt eine längere Karenzzeit und spart spürbar Beitrag — wer keine Reserven hat, sollte früh absichern.

Krankentagegeld in der PKV richtig einschätzen

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird das Krankentagegeld meist als Zusatzbaustein zum Volltarif abgeschlossen — und genau hier passieren die meisten Versäumnisse. Beim Abschluss der PKV steht oft der Leistungsumfang der Krankheitskosten im Fokus: Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz. Das Krankentagegeld wird dabei entweder zu niedrig angesetzt oder ganz weggelassen, "um den Beitrag klein zu halten".

⚠️ Das rächt sich doppelt: Erstens gibt es in der PKV — anders als in der GKV — keinerlei Auffangnetz, wenn kein Krankentagegeld vereinbart wurde. Zweitens erfordert ein späterer Abschluss oder eine Erhöhung in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Wer erst nach der ersten ernsten Diagnose merkt, dass die Absicherung fehlt, bekommt sie oft nicht mehr oder nur mit Ausschlüssen.

Wichtig ist außerdem das Zusammenspiel mit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Krankentagegeld deckt den vorübergehenden Ausfall, die BU für Selbstständige den dauerhaften. Sauber abgestimmt greifen beide nahtlos ineinander — schlecht abgestimmt entsteht entweder eine Lücke beim Übergang oder es drohen Rückforderungen, wenn Krankentagegeld gezahlt wurde, obwohl bereits Berufsunfähigkeit vorlag. Gute Tarife regeln diesen Übergang ausdrücklich.

Häufige Fehler beim Krankentagegeld

Diese fünf Fehler sehen wir in der Beratung immer wieder:

  1. Gar nicht abgesichert. Der Klassiker — vor allem bei Gründer:innen, die "später" absichern wollen. Krankheit fragt nicht nach dem Businessplan.
  2. Tagessatz zu niedrig. 50 Euro am Tag klingen nach viel, sind aber nur 1.500 Euro im Monat — davon lassen sich in den seltensten Fällen alle Kosten decken.
  3. Nie angepasst. Das Einkommen ist seit Vertragsabschluss gestiegen, das Krankentagegeld nicht. Im Ernstfall klafft eine Lücke von mehreren tausend Euro.
  4. Karenzzeit passt nicht zu den Rücklagen. Eine Karenzzeit von 42 Tagen ohne finanzielles Polster bedeutet sechs Wochen ohne jedes Einkommen.
  5. Kein Abgleich mit der BU. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen aufeinander abgestimmt sein, sonst entstehen Übergangslücken.

Die gute Nachricht: Alle fünf Fehler lassen sich mit einer sauberen Bedarfsanalyse vermeiden — idealerweise gemeinsam mit dem gesamten Versicherungspaket. Wenn du ohnehin gerade zwischen PKV oder GKV abwägst oder deine PKV-Beratung ansteht, gehört das Krankentagegeld zwingend mit auf den Tisch.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld (FAQ)

Ist das Krankentagegeld steuerfrei?

Ja. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei und unterliegen — anders als das gesetzliche Krankengeld — auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Grundsätzlich so lange, wie eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit besteht — ohne feste Höchstdauer. Die Zahlung endet, wenn du wieder arbeitsfähig bist oder Berufsunfähigkeit festgestellt wird; dann übernimmt idealerweise die BU-Rente.

Bekomme ich als gesetzlich versicherte:r Selbstständige:r automatisch Krankengeld?

Nein. Freiwillig GKV-versicherte Selbstständige müssen den Krankengeldanspruch aktiv wählen (Wahlerklärung oder Wahltarif). Ohne diese Wahl gibt es bei Krankheit gar keine Einkommensleistung — und selbst mit Krankengeld beginnt die Zahlung erst ab der 7. Woche.

Kann ich das Krankentagegeld später noch erhöhen?

Ja, aber meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung — es sei denn, dein Tarif enthält eine Nachversicherungsgarantie oder Dynamik. Deshalb lohnt es sich, beim Abschluss auf diese Optionen zu achten und den Tagessatz regelmäßig ans Einkommen anzupassen.

Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Das hängt von Tagessatz, Karenzzeit, Alter und Gesundheitszustand ab. Als grobe Orientierung: Ein mittlerer Tagessatz mit Zahlung ab dem 22. oder 43. Tag kostet oft nur einen niedrigen zweistelligen Monatsbeitrag — im Verhältnis zum abgesicherten Risiko einer der günstigsten Bausteine überhaupt.


Lass uns deinen Krankentagegeld-Bedarf prüfen — damit du im Krankheitsfall abgesichert bist. In einem kurzen Gespräch klären wir, welcher Tagessatz und welche Karenzzeit zu deiner Situation passen — unabhängig und kostenlos, persönlich in Berlin oder online.

Du bist selbstständig und möchtest wissen, wie dein Krankentagegeld optimal abgesichert ist? Lass uns deinen Bedarf kostenlos und unverbindlich prüfen.

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Sven Chalupa – Versicherungsmakler und Investmentberater

Über den Autor: Sven Chalupa

Unabhängiger Versicherungsmakler & Investmentberater in Berlin. Über 200 Versicherer im Vergleich, kostenlose Erstberatung.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung, Rechts- oder Steuerberatung.