Die D&O Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche, die sich aus ihrer Organstellung ergeben.
Die D&O Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance, auch Managerhaftpflicht- oder Organhaftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder von Unternehmen. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Führungskräfte vor persönlichen finanziellen Folgen, die aus Pflichtverletzungen in ihrer Organstellung resultieren können.
Zwei Haftungsrichtungen sind besonders relevant:
- Innenhaftung (Organhaftung): Die Gesellschaft macht ihren eigenen Geschäftsführer oder Vorstand für Pflichtverletzungen haftbar. Beispiele: Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG, unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen, Wettbewerbsverstöße oder mangelnde Aufsicht über Mitarbeiter.
- Außenhaftung: Dritte – also Gläubiger, Mitarbeiter, Behörden oder Aktionäre – machen das Organmitglied direkt für Schäden haftbar. Beispiele: Insolvenzverschleppung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB), existenzvernichtende Eingriffe oder Prospekthaftung.
Die D&O Versicherung ist besonders relevant für: GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Geschäftsführer von UGs, Aufsichtsräte, Vorstände von Vereinen und Stiftungen, Start-up-Gründer mit Investoren sowie Unternehmen mit mehreren Entscheidern. Grundsätzlich kann jedes Organmitglied einer Kapitalgesellschaft von Haftungsansprüchen betroffen sein – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wichtig: Die D&O Versicherung ist keine Pflichtversicherung, aber in der Praxis unverzichtbar. Bei Kapitalgesellschaften haftet zwar grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen – doch bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers greift die persönliche Haftung. Und auch die Gesellschaft selbst kann ihren Geschäftsführer in Regress nehmen, etwa wenn Insolvenzverwalter oder Gesellschafter entsprechende Ansprüche geltend machen. In Kombination mit der Betriebshaftpflicht entsteht so ein umfassender Schutz für Unternehmen und deren Führungskräfte.