Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter fahrlässig Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschäden bei Dritten verursachen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Sie schützt Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch Ihre betriebliche Tätigkeit, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Betriebsanlagen verursacht werden. Ohne diesen Schutz können bereits ein umgestoßener Laptop beim Kundentermin, ein Verbrühungsunfall in der Gastronomie oder ein Montagefehler des Handwerkers zu Kosten führen, die den Betrieb gefährden.
Drei Schadenarten sind in der Betriebshaftpflicht grundsätzlich abgesichert:
- Personenschäden: Verletzung oder Tod von Dritten durch Ihre betriebliche Tätigkeit – etwa ein Kunde, der auf nasser Käche ausrutscht, oder ein Passant, der von Ihrem Firmenfahrzeug erfasst wird.
- Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums – z. B. ein Handwerker, der eine Wasserleitung beschädigt, oder ein IT-Dienstleister, der Serverhardware zerstört.
- Vermögensfolgeschäden: Finanzielle Einbußen, die als direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen – etwa Ausfallkosten eines Ladengeschäfts nach einem Wasserrohrbruch, den Ihr Mitarbeiter verursacht hat.
Wichtig: Vermögensfolgeschäden sind nicht dasselbe wie reine Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden – also finanzielle Einbußen ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden – sind in der Betriebshaftpflicht in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt abgesichert. Beispiele: Eine fehlerhafte Beratung, ein fehlerhaftes Gutachten oder eine verspätete Lieferung, die beim Kunden Umsatzverluste verursacht. Für diese Risiken benötigen Sie eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die besonders für Freiberufler, Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte und Immobilienmakler unverzichtbar ist.
Die Rechtsform bestimmt, welches Vermögen auf dem Spiel steht: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) haften die Inhaber persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen – doch Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen persönlich haften (siehe D&O Versicherung).