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🏢 Die einzige Sparform mit staatlichem UND Arbeitgeber-Zuschuss

Betriebliche Altersvorsorge Berlin

Die betriebliche Altersvorsorge ist die einzige Sparform, bei der Staat UND Arbeitgeber gleichzeitig mitzahlen – und trotzdem wird sie in vielen Berliner Unternehmen verschenkt: falsche Tarife, vergessene Zuschüsse, Verträge, die beim Jobwechsel Ärger machen. Ich berate beide Seiten: Unternehmen, die eine bAV einrichten oder aufräumen wollen, und Angestellte, die wissen wollen, ob sich Entgeltumwandlung für sie rechnet. Unabhängig, ohne Bindung an einen Versicherer.

Sven Chalupa – Versicherungsmakler und bAV-Berater in Berlin
Sven Chalupa
Versicherungsmakler & Investmentberater
⭐⭐⭐⭐⭐
5,0
Google-Bewertung
Bis zu 8.112 € steuerfrei
15 % Arbeitgeberzuschuss
Unabhängige Beratung
Für Firmen & Angestellte
Erstgespräch kostenlos

bAV in Zahlen (2026):

  • Bis zu 8.112 € pro Jahr (676 €/Monat) steuerfrei einzahlen
  • Davon bis zu 4.056 € pro Jahr (338 €/Monat) auch sozialabgabenfrei
  • 15 % Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung
  • Bis zu 288 € staatliche Förderung pro Jahr und Mitarbeiter bei Geringverdienern

Für Angestellte: Lohnt sich Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die Altersvorsorge – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Effekt: Ihr Sparbeitrag kostet Sie netto deutlich weniger, als auf dem Konto ankommt.

Wandeln Sie 200 € brutto im Monat um, sinkt Ihr Nettogehalt – je nach Steuerklasse und Einkommen – oft nur um etwa 100 bis 120 €. Dazu kommt der Pflichtzuschuss Ihres Arbeitgebers von 15 %, also 30 €. Es fließen 230 € in Ihren Vertrag, die Sie real etwa die Hälfte kosten.

*(Werte von Sven vor Deploy freizugeben)*

Ehrlich gehört dazu: Auf die spätere Betriebsrente fallen Steuern und – als gesetzlich Versicherter – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, und umgewandeltes Gehalt mindert Ihre gesetzliche Rente geringfügig. Ob die Rechnung für Sie aufgeht, hängt von Einkommen, Zuschusshöhe und Tarifqualität ab – genau das rechne ich in der Beratung transparent durch, statt pauschal zuzuraten.

Für Arbeitgeber: Pflicht, Chance und Fallstricke

Seit 2022 gilt der 15-%-Zuschuss bei Entgeltumwandlung für alle Verträge – wer ihn nicht sauber umsetzt, riskiert Nachforderungen. Gleichzeitig ist die bAV eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung, das es gibt: Sie zahlt auf das ein, was Fachkräfte heute erwarten, und kostet weniger als eine Gehaltserhöhung mit gleicher Wirkung.

Drei Punkte, die ich mit Berliner Unternehmen am häufigsten kläre:

  • Bestandsaufnahme: Alte Gruppenverträge mit hohen Kosten oder Zinsversprechen, die längst nicht mehr gelten – ein Check lohnt fast immer.
  • Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG): Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis 2.575 € erstattet der Staat dem Arbeitgeber 30 % des bAV-Beitrags, bis zu 288 € pro Jahr und Mitarbeiter – viele Betriebe verschenken diese Förderung schlicht.
  • Haftung und Durchführungsweg: Der Arbeitgeber haftet für die Zusage. Die Wahl des richtigen Wegs und Anbieters ist deshalb keine Formalie, sondern Risikomanagement.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Geringverdiener-Grenze dynamisiert und das Sozialpartnermodell geöffnet – was das für Ihren Betrieb bedeutet, kläre ich im Gespräch.

Die fünf Durchführungswege – und welcher meistens passt

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage – rechtlich fünf Wege, praktisch führt für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin der Weg meist zur Direktversicherung: einfach zu verwalten, insolvenzgesichert, beim Jobwechsel mitnehmbar. Die anderen Wege haben ihre Berechtigung – etwa die Unterstützungskasse für Geschäftsführer mit hohen Beiträgen jenseits der Steuergrenzen. Welcher Weg passt, ergibt sich aus Gehaltsstruktur, Ziel und Verwaltungsaufwand – nicht aus dem Katalog eines einzelnen Anbieters.

bAV oder das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?

Ab Januar 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot eine neue staatlich geförderte private Vorsorge. Die gute Nachricht: Beides konkurriert nicht, es ergänzt sich. Die bAV nutzt Brutto-Umwandlung plus Arbeitgeberzuschuss, das Depot fördert private Sparbeiträge mit Zulagen – wer beides klug kombiniert, nimmt zwei Förderwege gleichzeitig mit. Wie das neue Depot funktioniert, habe ich hier ausführlich erklärt: Altersvorsorgedepot ab 2027. In der Beratung ordne ich beide Bausteine in Ihre Gesamtplanung ein – zusammen mit privater Altersvorsorge und Investment.

Typische Fehler bei der bAV

Erstens: Verträge, die nur wegen des Steuervorteils abgeschlossen wurden – bei hohen Kosten frisst der Tarif den Vorteil auf. Zweitens: der vergessene 15-%-Zuschuss bei Altverträgen. Drittens: Entgeltumwandlung knapp über der Grenze zur privaten Krankenversicherung – wer durch die Umwandlung unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, verliert unter Umständen seinen PKV-Status; das prüfe ich bei Gutverdienern immer mit. Viertens: beim Jobwechsel den Vertrag „einschlafen" lassen, statt ihn mitzunehmen oder beitragsfrei sauber zu stellen.

So läuft die Beratung ab

1

Bestandsaufnahme (30 Minuten, kostenlos)

Ihre Situation – als Unternehmen oder als Angestellte:r –, bestehende Verträge, Ziele.

2

Konzept & Vergleich

Ich vergleiche unabhängig die relevanten Anbieter und rechne Ihnen Netto-Effekt, Zuschüsse und spätere Besteuerung transparent vor.

3

Umsetzung & Betreuung

Einrichtung, Unterlagen für die Lohnbuchhaltung, laufende Betreuung – auch wenn sich Gesetze oder Ihr Team ändern.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also einen Weg dafür bereitstellen. Welchen Anbieter und Durchführungsweg er wählt, entscheidet er allerdings selbst.
Bei Entgeltumwandlung sind 15 % Zuschuss gesetzlich Pflicht, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – das ist oft das stärkste Argument für die bAV.
Die Anwartschaften gehören Ihnen. In der Regel können Sie den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Wichtig ist, das aktiv zu regeln – genau dabei unterstütze ich.
Das hängt am Einzelfall: Mit nur 15 % Zuschuss und einem teuren Tarif kann die Rechnung knapp werden, mit gutem Tarif und höherem Zuschuss ist sie meist klar positiv. Deshalb rechne ich, statt pauschal zu empfehlen.
Für Sie als Angestellte:n oder als Unternehmen ist das Erstgespräch kostenlos. Ich arbeite als unabhängiger Makler; meine Vergütung ist im Produkt einkalkuliert und ich lege sie offen.
Ja – die Auszahlung wird nachgelagert besteuert, gesetzlich Krankenversicherte zahlen zudem Kranken- und Pflegebeiträge (mit Freibetrag). Das gehört in jede ehrliche bAV-Rechnung und ist in meiner Beratung Standard.

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Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

⭐ 5,0 Google-Bewertung (42 Bewertungen) | 200+ Versicherer verglichen | IHK-registriert

Sven Chalupa

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