🏛️ Ab 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot 2027

Der Riester-Nachfolger ist da: ETF-basiert, bis zu 540 € Zulage jährlich, keine Garantiepflicht — und erstmals auch für Selbstständige. Alle Fakten, die Förderung und der Vergleich, verständlich aufbereitet von Ihrem Berliner Versicherungsmakler.

Sven Chalupa – Versicherungsmakler und Investmentberater für Altersvorsorge in Berlin
Sven Chalupa
Versicherungsmakler & Investmentberater
⭐⭐⭐⭐⭐
5,0
Google-Bewertung
Unabhängige Produktauswahl
Versicherungs- & Investmentberatung
Persönlich in Berlin
Beratung kostenlos
Langfristige Betreuung
540€
max. Grundzulage / Jahr
300€
Kinderzulage pro Kind / Jahr
1%
Kostenlimit (Standard-Depot)
2027
Start am 1. Januar
Selbstständige förderberechtigt

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente — modern, ETF-basiert und offen für Selbstständige.

Das Altersvorsorgedepot ist die wichtigste Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 die gesetzliche Grundlage geschaffen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Riester-Rente galt als zu kompliziert, zu teuer und zu unflexibel — nur rund ein Drittel der Berechtigten schloss überhaupt einen Vertrag ab. Das Altersvorsorgedepot reagiert auf diese Kritik: Keine Garantiepflicht, ETF-basierte Anlage, gedeckelte Kosten und ein deutlich vereinfachtes Zulagensystem.

Die wichtigste Neuerung: Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken sind erstmals direkt förderberechtigt. Bei der Riester-Rente waren sie ausgeschlossen — ein strukturierter Ausschluss, der mit dem neuen Depot endlich entfällt.

27.03.2026
Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz
08.05.2026
Bundesrat stimmt zu — Gesetz passiert
01.01.2027
Offizieller Start des Altersvorsorgedepots

So funktioniert die Förderung

Progressives Zulagensystem: Je mehr Sie einzahlen, desto höher der Staatzuschuss — bis zu 540 € pro Jahr.

50 %
25 %
Stufe 1: 50 % auf die ersten 360 € → max. 180 € Stufe 2: 25 % auf 360–1.800 € → max. 360 €
Beispiel 1: Single, 30 €/Monat
Eigenbeitrag / Jahr360 €
Stufe 1 (50 % auf 360 €)180 €
Stufe 2 (entfällt)0 €
Gesamtzulage / Jahr180 €
Beispiel 2: Single, 150 €/Monat
Eigenbeitrag / Jahr1.800 €
Stufe 1 (50 % auf 360 €)180 €
Stufe 2 (25 % auf 1.440 €)360 €
Gesamtzulage / Jahr540 €
Beispiel 3: Familie, 150 €/Monat + 1 Kind
Grundzulage (voll)540 €
Kinderzulage (1 × 300 €)300 €
Gesamtzulage / Jahr840 €
Beispiel 4: Berufseinsteiger unter 25
Grundzulage (voll)540 €
Berufseinsteiger-Bonus200 €
Zulage im 1. Jahr740 €
Mindestbeitrag: 120 €/Jahr · Maximalbeitrag: 6.840 €/Jahr · Gefördert max. 1.800 €/Jahr (zzgl. Zulagen) · Kinderzulage: mind. 25 €/Monat Eigenbeitrag pro Kind · Nicht-erwerbstätiger Ehepartner: max. 175 € Grundzulage indirekt

Förderrechner — Ihre persönliche Zulage

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel staatliche Förderung Sie erhalten können.

540 €
Grundzulage / Jahr
0 €
Kinderzulage / Jahr
0 €
Einsteiger-Bonus
540 €
Gesamtzulage pro Jahr · 30,0 % Rendite auf Eigenbeitrag

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Der Kreis der Förderberechtigten wurde deutlich erweitert — insbesondere Selbstständige profitieren.

✅ Förderberechtigt

Angestellte (pflichtversichert in der gesetzlichen RV)
Beamte (Besoldungsempfänger)
Selbstständige NEU
Freiberufler NEU
Mitglieder von Versorgungswerken NEU
Auszubildende
Studierende mit Minijob (RV-pflichtig)
Eltern in Kindererziehungszeiten
Empfänger von Arbeitslosengeld / Krankengeld

❌ Nicht förderberechtigt

Minijobber (von RV-Pflicht befreit)
Nicht-erwerbstätige Ehepartner (nur indirekt über Partner, max. 175 € Grundzulage)

Drei Wege, Ihr Depot zu führen

Vom freien ETF-Depot bis zur Garantievariante — wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Risikoprofil passt.

📈

Depot ohne Garantie

Volle Flexibilität: Wählen Sie selbst aus ETFs, fonds und Anleihen (SRRI 1–5). Keine Garantiepflicht, kein Kostenlimit — aber auch keine Kapitalgarantie.

  • ETFs, Aktienfonds, Anleihen (SRRI 1–5)
  • Keine Garantiepflicht
  • Kein Kostenlimit
  • Maximale Renditechance
  • Keine Einzelaktien
  • Keine Krypto / Hebelprodukte
🛡️

Garantie-Produkte

Kapitalschutz für Risikoscheue: 80 % oder 100 % Garantie wählbar. Dafür fallen die Renditeerwartungen deutlich niedriger aus, da konservativ investiert wird.

  • 80 % oder 100 % Kapitalgarantie
  • Konservative Anlagestrategie
  • Vorlaufzins berücksichtigt
  • Deutlich geringere Renditeerwartung

Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot

Was ändert sich mit der Reform? Die wichtigste Neuerungen auf einen Blick.

Kriterium Riester-Rente (alt) Altersvorsorgedepot (ab 2027) Neu
Anlagebasis Versicherungsvertrag, Fondspolice ETF-Depot, fonds, Anleihen
Garantiepflicht Ja (Mindestgarantie) Nein — freiwillig
Grundzulage 175 € / Jahr 540 € / Jahr
Kinderzulage 300 € (vor 2008: 185 €) 300 € pro Kind / Jahr
Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig (vor 25)
Eligibilität Selbstständige Nein Ja Neu
Eligibilität Versorgungswerke Nein Ja Neu
Kostenlimit Kein festes Limit 1,0 % p.a. (Standard-Depot)
Lifecycle-Shifting Selbst organisiert / selten Automatisch (Standard-Depot)
Einmalauszahlung 30 % zu Rentenbeginn 30 % zu Rentenbeginn
Steuer Ansparphase Steuerfrei + Sonderausgaben Steuerfrei + Sonderausgaben
Steuer Auszahlungsphase Nachgelagert (100 %) Nachgelagert (100 %)
Teilfreistellung Nein Nein — Nachteil ggü. normalem ETF-Depot
Vererbbarkeit Ja (an Ehepartner / Kinder) Ja (Restkapital im Auszahlplan)
Pfändungsschutz Ja Ja
Wohn-Riester / Eigenheimrente Ja Ja — bleibt integriert

Auszahlung & Vererbung

Flexibler Zugang zum Ersparten — mit 30 % Einmalauszahlung und vererbbarem Restkapital.

📅 Auszahlungsbeginn

Die Auszahlung beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr — Sie entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt ist.

  • Frühester Start: Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Spätester Start: Vollendung des 70. Lebensjahres

💰 Einmalauszahlung

Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag auszahlen lassen — z.B. für Anschaffungen oder Abbau von Verbindlichkeiten.

  • Maximal 30 % des Depotvolumens
  • Einmalig zu Beginn der Auszahlungsphase
  • Der Rest läuft als Auszahlplan weiter

📋 Auszahlplan (Auszahlplan)

Das verbleibende Kapital (mindestens 70 %) wird als monatlicher Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.

  • Monatliche Auszahlung bis mindestens Alter 85
  • Restkapital ist vererbbar
  • Danach: Überleitung in Leibrente möglich

♾️ Leibrente (optional)

Optional kann ab Alter 85 (oder früher) das Restkapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden.

  • Lebenslange monatliche Rente
  • Rente endet mit dem Tod (ohne garantierte Laufzeit)
  • Garantierte Laufzeiten vertraglich möglich
  • Nicht vererbbar (ohne garantierte Laufzeit)

🏠 Wohn-Riester / Eigenheimrente

Das Altersvorsorgedepot bleibt mit der Eigenheimrente (Wohn-Riester) verknüpft. Gefördertes Kapital kann weiterhin für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Das Wohnförderkonto wird zu Rentenbeginn vereinfacht über 5 Jahre besteuert.

Steuerliche Behandlung

Steuerfrei in der Ansparphase, voll steuerpflichtig in der Auszahlung — und ein wichtiger Nachteil gegenüber dem normalen ETF-Depot.

📗 Ansparphase — Steuerfrei

Während der Ansparphase fallen keine Steuern an:

  • Keine Abgeltungsteuer (25 %)
  • Keine Vorabpauschale
  • Beiträge als Sonderausgaben absetzbar
  • Günstigerprüfung: Finanzamt vergleicht Zulagen vs. Steuervorteil — Sie bekommen das bessere Ergebnis

📕 Auszahlungsphase — Nachgelagerte Besteuerung

In der Auszahlungsphase werden die Auszahlungen zu 100 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert:

  • Voll nachgelagerte Besteuerung
  • Der persönliche Steuersatz gilt (oft niedriger als 25 % Abgeltungsteuer)
  • Aber: Keine Teilfreistellung möglich

⚠️ Wichtiger Nachteil: Keine Teilfreistellung

Bei einem normalen ETF-Depot greift die Teilfreistellung: 30 % der Erträge aus Aktien-ETFs bleiben steuerfrei. Das Altersvorsorgedepot hat diese Teilfreistellung nicht. Das heißt: 100 % der Auszahlung sind steuerpflichtig. Bei hohen Auszahlungsbeträgen und hohem persönlichem Steuersatz kann dieser Nachteil die Zulagevorteile teilweise aufzehren. Ob sich das Altersvorsorgedepot rechnet, hängt daher stark von Ihrem individuellen Steuersatz und dem Anlagehorizont ab.

Ich habe bereits eine Riester-Rente — was nun?

Bestandsschutz gilt. Sie haben drei Möglichkeiten — aber bitte nicht kündigen!

1

Vertrag behalten

Ihr alter Riester-Vertrag bleibt unverändert gültig (Bestandsschutz). Sie können die bisherigen Zulagenregeln weiter nutzen.

2

Auf neue Zulagen wechseln

Sie können die neuen, höheren Zulagenregeln nutzen, während Sie den alten Vertrag behalten. Ein Wechsel lohnt sich meist.

3

Kapital übertragen

Sie können das Kapital in das neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen. Nach 5 Jahren Laufzeit kostenlos, davor max. 150 € Wechselgebühr.

🚫 Bitte nicht kündigen!

Eine Kündigung des Riester-Vertrags führt zur vollständigen Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat. Das kann Tausende Euro bedeuten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas kündigen.

FAQ — Altersvorsorgedepot 2027

Die wichtigsten Fragen zum neuen Riester-Nachfolger — sachlich und verständlich beantwortet.

Das Altersvorsorgedepot ist der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente und startet am 1. Januar 2027. Es wurde durch das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen (Bundestag: 27.03.2026, Bundesrat: 08.05.2026). Im Gegensatz zur Riester-Rente ist es ETF-basiert, gibt es keine Garantiepflicht und Selbstständige sind erstmals direkt förderberechtigt. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr sowie 300 € Kinderzulage pro Kind. Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei und als Sonderausgaben absetzbar.
Ja, besonders! Selbstständige und Freiberufler sind mit dem Altersvorsorgedepot erstmals direkt förderberechtigt — das war bei der Riester-Rente nicht der Fall. Mit 540 € jährlicher Grundzulage und der Möglichkeit, ETF-basiert anzusparen, ist das Depot für Selbstständige eine attraktive Ergänzung zur Altersvorsorge. Zudem sind die geförderten Vermögenswerte pfändungsgeschützt und werden nicht bei der Grundsicherung angerechnet. Allerdings entfällt im Altersvorsorgedepot die Teilfreistellung (30 % steuerfreier Anteil bei Aktien-ETFs), die ein normales ETF-Depot bietet — ob es sich rechnet, hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Nein, auf keinen Fall! Eine Kündigung führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile — das kann Tausende Euro bedeuten. Besser: Den alten Vertrag behalten (Bestandsschutz), auf die neuen Zulagenregeln wechseln, oder das Kapital ins neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen. Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit ist der Wechsel kostenlos, davor kostet er maximal 150 €. Lassen Sie sich individuell beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Die Grundzulage ist progressiv gestaffelt: Stufe 1: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €). Stufe 2: 25 % auf den Eigenbeitrag von 360 € bis 1.800 € (max. 360 €). Insgesamt also bis zu 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu kommen 300 € pro Kind pro Jahr (bei mind. 25 €/Monat Eigenbeitrag pro Kind) und 200 € einmaliger Berufseinsteiger-Bonus vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein nicht-erwerbstätiger Ehepartner bekommt indirekt maximal 175 € Grundzulage.
Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Zulagen (bis 540 €/Jahr), Steuerfreiheit in der Ansparphase und Pfändungsschutz. Dafür gibt es Einschränkungen: Es gibt keine Teilfreistellung (30 % steuerfreier Ertragsanteil bei Aktien-ETFs entfällt), die Auszahlung wird zu 100 % nachgelagert besteuert, und es sind keine Einzelaktien, Krypto oder Hebelprodukte erlaubt. Ein normales ETF-Depot ist flexibler und hat die Teilfreistellung, bekommt aber keine staatlichen Zulagen. Die Entscheidung hängt von Ihrem Steuersatz und dem Anlagehorizont ab.
Die Auszahlung beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr — Sie entscheiden, wann. Bis zu 30 % können als Einmalbetrag zu Beginn entnommen werden. Das restliche Kapital wird als monatlicher Auszahlplan bis mindestens Alter 85 ausgezahlt. Optional kann das Restkapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden. Das verbleibende Kapital im Auszahlplan ist vererbbar, eine Leibrente ohne garantierte Laufzeit endet beim Tod.
Ja. Die Eigenheimrente (ehemals Wohn-Riester) bleibt im Altersvorsorgedepot integriert. Gefördertes Kapital kann weiterhin für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Das Wohnförderkonto wird zu Rentenbeginn vereinfacht über 5 Jahre besteuert.

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⭐ 5,0 Google-Bewertung (38 Bewertungen) | 200+ Versicherer verglichen | IHK-registriert (D-OWVA-2EQX5-48)

Sven Chalupa

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Stand: Mai 2026 — Alle Angaben nach aktuellem Gesetzesstand (Altersvorsorgereformgesetz). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die gesetzlichen Regelungen können sich noch ändern. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich an uns.