Der Riester-Nachfolger ist da: ETF-basiert, bis zu 540 € Zulage jährlich, keine Garantiepflicht — und erstmals auch für Selbstständige. Alle Fakten, die Förderung und der Vergleich, verständlich aufbereitet von Ihrem Berliner Versicherungsmakler.
Der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente — modern, ETF-basiert und offen für Selbstständige.
Das Altersvorsorgedepot ist die wichtigste Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 die gesetzliche Grundlage geschaffen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Riester-Rente galt als zu kompliziert, zu teuer und zu unflexibel — nur rund ein Drittel der Berechtigten schloss überhaupt einen Vertrag ab. Das Altersvorsorgedepot reagiert auf diese Kritik: Keine Garantiepflicht, ETF-basierte Anlage, gedeckelte Kosten und ein deutlich vereinfachtes Zulagensystem.
Die wichtigste Neuerung: Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken sind erstmals direkt förderberechtigt. Bei der Riester-Rente waren sie ausgeschlossen — ein strukturierter Ausschluss, der mit dem neuen Depot endlich entfällt.
Progressives Zulagensystem: Je mehr Sie einzahlen, desto höher der Staatzuschuss — bis zu 540 € pro Jahr.
Berechnen Sie in Sekunden, wie viel staatliche Förderung Sie erhalten können.
Der Kreis der Förderberechtigten wurde deutlich erweitert — insbesondere Selbstständige profitieren.
Vom freien ETF-Depot bis zur Garantievariante — wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Risikoprofil passt.
Volle Flexibilität: Wählen Sie selbst aus ETFs, fonds und Anleihen (SRRI 1–5). Keine Garantiepflicht, kein Kostenlimit — aber auch keine Kapitalgarantie.
„Set and forget": Zwei vorkonfigurierte fonds mit automatischem Lifecycle-Shifting. Kostendeckel bei 1,0 % p.a. effektiv — ideal für alle, die sich nicht täglich um ihr Depot kümmern wollen.
Kapitalschutz für Risikoscheue: 80 % oder 100 % Garantie wählbar. Dafür fallen die Renditeerwartungen deutlich niedriger aus, da konservativ investiert wird.
Was ändert sich mit der Reform? Die wichtigste Neuerungen auf einen Blick.
| Kriterium | Riester-Rente (alt) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) Neu |
|---|---|---|
| Anlagebasis | Versicherungsvertrag, Fondspolice | ETF-Depot, fonds, Anleihen |
| Garantiepflicht | Ja (Mindestgarantie) | Nein — freiwillig |
| Grundzulage | 175 € / Jahr | 540 € / Jahr |
| Kinderzulage | 300 € (vor 2008: 185 €) | 300 € pro Kind / Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus | — | 200 € einmalig (vor 25) |
| Eligibilität Selbstständige | Nein | Ja Neu |
| Eligibilität Versorgungswerke | Nein | Ja Neu |
| Kostenlimit | Kein festes Limit | 1,0 % p.a. (Standard-Depot) |
| Lifecycle-Shifting | Selbst organisiert / selten | Automatisch (Standard-Depot) |
| Einmalauszahlung | 30 % zu Rentenbeginn | 30 % zu Rentenbeginn |
| Steuer Ansparphase | Steuerfrei + Sonderausgaben | Steuerfrei + Sonderausgaben |
| Steuer Auszahlungsphase | Nachgelagert (100 %) | Nachgelagert (100 %) |
| Teilfreistellung | Nein | Nein — Nachteil ggü. normalem ETF-Depot |
| Vererbbarkeit | Ja (an Ehepartner / Kinder) | Ja (Restkapital im Auszahlplan) |
| Pfändungsschutz | Ja | Ja |
| Wohn-Riester / Eigenheimrente | Ja | Ja — bleibt integriert |
Flexibler Zugang zum Ersparten — mit 30 % Einmalauszahlung und vererbbarem Restkapital.
Die Auszahlung beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr — Sie entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt ist.
Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag auszahlen lassen — z.B. für Anschaffungen oder Abbau von Verbindlichkeiten.
Das verbleibende Kapital (mindestens 70 %) wird als monatlicher Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
Optional kann ab Alter 85 (oder früher) das Restkapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden.
Das Altersvorsorgedepot bleibt mit der Eigenheimrente (Wohn-Riester) verknüpft. Gefördertes Kapital kann weiterhin für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Das Wohnförderkonto wird zu Rentenbeginn vereinfacht über 5 Jahre besteuert.
Steuerfrei in der Ansparphase, voll steuerpflichtig in der Auszahlung — und ein wichtiger Nachteil gegenüber dem normalen ETF-Depot.
Während der Ansparphase fallen keine Steuern an:
In der Auszahlungsphase werden die Auszahlungen zu 100 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert:
Bei einem normalen ETF-Depot greift die Teilfreistellung: 30 % der Erträge aus Aktien-ETFs bleiben steuerfrei. Das Altersvorsorgedepot hat diese Teilfreistellung nicht. Das heißt: 100 % der Auszahlung sind steuerpflichtig. Bei hohen Auszahlungsbeträgen und hohem persönlichem Steuersatz kann dieser Nachteil die Zulagevorteile teilweise aufzehren. Ob sich das Altersvorsorgedepot rechnet, hängt daher stark von Ihrem individuellen Steuersatz und dem Anlagehorizont ab.
Bestandsschutz gilt. Sie haben drei Möglichkeiten — aber bitte nicht kündigen!
Eine Kündigung des Riester-Vertrags führt zur vollständigen Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat. Das kann Tausende Euro bedeuten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas kündigen.
Die wichtigsten Fragen zum neuen Riester-Nachfolger — sachlich und verständlich beantwortet.
Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Ich analysiere Ihre Situation und finde die optimale Strategie für Sie.