Für Selbstständige und Freiberufler war die staatlich geförderte Altersvorsorge bisher ein weitgehend geschlossener Raum. Die Riester-Rente war festgelegt auf Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung — Selbstständige waren ausgeschlossen. Die Alternative? Rürup-Verträge mit steuerlichen Vorteilen, aber ohne Flexibilität und ohne staatliche Zulagen. Das ändert sich nun grundlegend: Mit dem Altersvorsorgedepot, das am 1. Januar 2027 startet, werden Selbstständige erstmals förderberechtigt. ETF-basiert, flexibel und mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, warum das Altersvorsorgedepot für Selbstständige ein Meilenstein ist, wie das Fördersystem funktioniert und welche Überlegungen Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender anstellen sollten.
Warum Selbstständige vom Altersvorsorgedepot profitieren
Die Altersvorsorge für Selbstständige war lange ein Eiertanz: Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten keine Option, die Riester-Rente war verschlossen, und Rürup-Verträge brachten steuerliche Vorteile — aber auch erhebliche Nachteile. Das Altersvorsorgedepot ändert die Spielregeln. Hier die drei zentralen Probleme, die es für Selbstständige löst:
1. Kein Zugang zur Riester-Rente — bis jetzt
Wer als Selbstständiger nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, hatte keinen Zugang zur Riester-Förderung. Das bedeutete: keine Grundzulage, keine Kinderzulage, keine staatliche Unterstützung beim Vermögensaufbau. Das Altersvorsorgedepot öffnet diese Tür erstmals — und das rückwirkend für alle Selbstständigen, unabhängig von ihrer Branche oder Einkommenshöhe.
2. Rürup ist unflexibel und teuer
Rürup-Verträge (Basisrente) bieten Selbstständigen immerhin einen steuerlichen Vorteil — bis zu 28.870 Euro (Ledige, Stand 2026) können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Doch Rürup hat gravierende Nachteile: Das Geld ist bis zum Rentenalter komplett blockiert, eine vorzeitige Entnahme ist ausgeschlossen. Die Verträge sind oft teuer, die Renditen überschaubar, und es fließt Geld in Versicherungsprodukte statt in transparente ETFs. Für Selbstständige, die Flexibilität brauchen, war Rürup nie die ideale Lösung.
3. Keine Abgeltungsteuer-Belastung in der Ansparphase
Wer als Selbstständiger ein privates ETF-Depot aufbaut, muss jährlich die Vorabpauschale versteuern — auch wenn gar keine Gewinne realisiert wurden. Das Altersvorsorgedepot ist während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf laufende Erträge. Der Zinseszinseffekt kann ungeschwänkt wirken.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot schließt die größte Förderlücke für Selbstständige. Wer bisher nur die Wahl zwischen teurer Rürup und ungefördertem ETF-Depot hatte, bekommt nun eine dritte, überlegene Option: ETF-basiert, staatlich gefördert, steuerlich optimiert.
Das Fördersystem einfach erklärt
Die Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus drei Säulen: der Grundzulage, der Kinderzulage und dem Berufsstarter-Bonus. Für Selbstständige besonders attraktiv: Es gibt keine Einkommensgrenzen oder Anrechnungsmechanismen — die Zulagen sind unabhängig vom Unternehmensgewinn.
Die Grundzulage — gestaffelt wie ein Treppensystem
Die Grundzulage funktioniert nach einem gestaffelten System: Je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt der prozentuale Zuschuss aus — allerdings mit abnehmender Quote:
- Auf die ersten 360 Euro/Jahr: 50% Förderung = max. 180 Euro Zulage
- Auf 360 bis 1.800 Euro/Jahr: 25% Förderung = max. 360 Euro Zulage
- Gesamtmaximum: 540 Euro Zulage pro Jahr
Das bedeutet: Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sie mindestens 1.800 Euro pro Jahr einzahlen (150 Euro/Monat). Schon mit 10 Euro monatlich (120 Euro/Jahr Mindestbeitrag) erhalten Sie 60 Euro Zulage — das entspricht 50% auf die ersten 120 Euro.
Rechenbeispiele für Selbstständige
Beispiel 1: Freelancer ohne Kinder, 150 €/Monat
Eigenbeitrag: 1.800 €/Jahr
Grundzulage: 180 € (50% auf 360 €) + 360 € (25% auf 1.440 €)
= 540 € Zulage pro Jahr
Effektive Förderquote: 540 € / 1.800 € = 30% — das entspricht einem sofortigen, garantierten Return auf Ihre Einzahlung.
Gesamteinzahlung inkl. Zulage: 2.340 €/Jahr — davon 23% reine Staatshilfe.
Beispiel 2: Freiberufler mit 1 Kind, 150 €/Monat
Eigenbeitrag: 1.800 €/Jahr (davon mind. 25 €/Monat = 300 €/Jahr pro Kind)
Grundzulage: 540 €
Kinderzulage: 300 € (1 Kind)
= 840 € Zulage pro Jahr
Effektive Förderquote: 840 € / 1.800 € = 46,7% — fast die Hälfte der Einzahlung ist staatliche Förderung.
Gesamteinzahlung inkl. Zulagen: 2.640 €/Jahr.
Beispiel 3: Junger Freelancer unter 25, 30 €/Monat
Eigenbeitrag: 360 €/Jahr
Grundzulage: 180 € (50% auf 360 €)
Berufsstarter-Bonus: 200 € (einmalig)
= 380 € Förderung im ersten Jahr
Effektive Förderquote: 380 € / 360 € = 105,6% — die staatliche Förderung übersteigt den eigenen Beitrag!
Gesamteinzahlung inkl. Förderung: 740 € im ersten Jahr.
Wichtig zur Kinderzulage: Voraussetzung für die 300 Euro pro Kind/Jahr ist ein Mindestbeitrag von 25 Euro pro Monat (300 Euro/Jahr) pro Kind. Bei zwei Kindern müssen also mindestens 600 Euro/Jahr für die Kinderzulage aufgewendet werden — der restliche Beitrag zählt für die Grundzulage.
Berufsstarter-Bonus
Wer das Altersvorsorgedepot erstmals vor Vollendung des 25. Lebensjahres eröffnet, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Für Existenzgründer und Young Professionals ist das ein starker Anreiz, frühzeitig einzusteigen — selbst mit kleinen Beträgen.
Nicht erwerbstätiger Ehepartner
Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen gibt es eine indirekte Förderung: Über den anspruchsberechtigten Selbstständigen kann ein eigenes Altersvorsorgedepot für den Partner eröffnet werden. Die Grundzulage ist hierauf jedoch auf maximal 175 Euro begrenzt.
Altersvorsorgedepot vs. Rürup vs. privates ETF-Depot
Für Selbstständige war die Entscheidung bisher binär: Rürup oder privates ETF-Depot. Mit dem Altersvorsorgedepot gibt es nun eine dritte Option. Der folgende Vergleich zeigt die Unterschiede aus der Perspektive eines Selbstständigen:
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Rürup (Basisrente) | Privates ETF-Depot |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulage | Bis zu 540 €/Jahr + Kinderzulage | Keine Zulage | Keine Zulage |
| Steuerliche Förderung | Steuerfrei in Ansparphase; nachgelagerte Besteuerung | Sonderausgabenabzug bis 28.870 € | Teilfreistellung 30%; Abgeltungsteuer 15% |
| Anlageinstrumente | ETFs, aktives Management möglich | Versicherungsprodukte | ETFs, Aktien, alles frei wählbar |
| Flexibilität Einzahlung | 120–6.840 €/Jahr, dynamisch anpassbar | Fixe Beiträge, schwer änderbar | Völlig frei |
| Vorzeitige Entnahme | Nein (bis auf 30% Kapitalentnahme 65–70) | Nein, vollständig blockiert | Ja, jederzeit |
| Kostenstruktur | Je nach Depot-Variante (0% bis 1% Deckel) | Hoch (Versicherungskosten) | Gering (TER + ggf. Ordergebühren) |
| Teilfreistellung bei Auszahlung | Nein — wichtig! | Nein | Ja, 30% |
| Vererbbarkeit | Ja, Depot geht auf Erben über | Eingeschränkt | Ja, uneingeschränkt |
Entscheidungshilfe für Selbstständige
Welches Depot-Modell passt zu mir?
Das Altersvorsorgedepot bietet drei Varianten an — mit unterschiedlichen Garantien und Kostenstrukturen. Für Selbstständige, die an Flexibilität und Rendite gewohnt sind, gibt es hier klare Präferenzen:
1. Depot ohne Garantie
Das klassische ETF-Depot ohne Garantiezusage. Sie investieren in ETFs und tragen das volle Marktrisiko — wie bei einem privaten ETF-Depot auch. Dafür entfallen zusätzliche Garantiekosten, und die Renditechance ist maximal.
Für wen? Selbstständige, die Marktschwankungen kennen und langfristig investieren. Wer ohnehin ein privates ETF-Depot führt, wird dieses Modell bevorzugen.
2. Standard-Depot (1% Kostendeckel)
Das Standard-Depot begrenzt die jährlichen Kosten auf maximal 1% des Depotwerts. Es bietet einen Kompromiss aus Kostenkontrolle und professioneller Verwaltung. Die Anlage erfolgt ebenfalls ETF-basiert, aber mit einer strukturierten Verwaltung.
Für wen? Selbstständige, die eine Kostenkontrolle wünschen und nicht selbst ETFs auswählen möchten. Ideal für Freiberufler, die ihren Fokus auf ihr Fachgebiet legen wollen statt auf Finanzmärkte.
3. Garantieprodukte (80% / 100%)
Garantieprodukte sichern Ihnen zu, dass Sie mindestens 80% oder 100% der eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Das klingt sicher — kostet aber Rendite: Die Garantie wird durch konservative Beimischung und Garantiekosten erkauft, die die langfristige Rendite deutlich drücken.
Für wen? Ältere Selbstständige kurz vor der Rente oder sehr risikoaverse Anleger. Für die meisten jüngeren Selbstständigen sind die Renditeeinbußen nicht gerechtfertigt.
Empfehlung für die meisten Selbstständigen: Das Depot ohne Garantie oder das Standard-Depot bieten das beste Verhältnis aus Renditechance und Kosten. Garantieprodukte lohnen sich nur in Ausnahmefällen. Nutzen Sie unseren Rentenlücken-Rechner, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.
Steuern: Was Selbstständige wissen müssen
Die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Für Selbstständige gibt es dabei wichtige Details — und eine signifikante Einschränkung:
Ansparphase: Steuerfrei — keine Vorabpauschale
Während der Einzahlungsphase fallen keine Steuern auf Kursgewinne, Dividenden oder die Vorabpauschale an. Das ist ein massiver Vorteil gegenüber dem privaten ETF-Depot, bei dem die Vorabpauschale jährlich versteuert werden muss — auch ohne dass Sie verkaufen. Das Altersvorsorgedot lässt den Zinseszinseffekt ungeschwächt wirken.
Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung
Ab dem 65. Lebensjahr (bis spätestens 70) beginnen Sie mit der Auszahlung. Die Auszahlungen werden dann voll als Einkommen versteuert — nach Ihrem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Das Prinzip: Sie verschieben die Steuerbelastung in eine Zeit, in der Ihr Einkommen und damit Ihr Steuersatz voraussichtlich niedriger sind.
KEINE Teilfreistellung — ein wichtiger Vorbehalt
Hier liegt der wichtigste steuerliche Unterschied zum privaten ETF-Depot: Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Teilfreistellung. Bei einem privaten ETF-Depot werden 30% der Gewinne bei Aktien-ETFs steuerfrei gestellt — im Altersvorsorgedepot entfällt dieser Vorteil. Die Auszahlungen sind zu 100% steuerpflichtig.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer sehr hohe Auszahlungen plant oder im Rentenalter einen hohen Steuersatz erwartet, muss genau rechnen, ob die Zulagen und die steuerfreie Ansparphase diesen Nachteil überkompensieren.
Rechnung für Selbstständige: Bei voll ausgeschöpfter Förderung (1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage = 2.340 €/Jahr) erhalten Sie 30% sofortige Förderung. Der Verzicht auf die 30% Teilfreistellung bei der Auszahlung wird durch die vorgelagerte Förderung in der Regel mehr als ausgeglichen — vorausgesetzt, die Ansparphase dauert mindestens 15–20 Jahre. Für kurze Laufzeiten kann das private ETF-Depot günstiger sein.
30% Kapitalentnahme zwischen 65 und 70
Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr können Sie bis zu 30% des Depotwerts als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest muss als laufende Rente ausgezahlt werden. Die Einmalentnahme ist steuerpflichtig und bietet etwas Flexibilität — etwa für größere Anschaffungen oder Investitionen im Ruhestand.
Was ist mit Versorgungswerken?
Ein lange übersehenes Detail: Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken — also Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere Freiberufler mit Pflichtmitgliedschaft — sind durch das Altersvorsorgereformgesetz ebenfalls neu förderberechtigt. Bisher waren sie wie andere Selbstständige von der Riester-Förderung ausgeschlossen.
Das bedeutet konkret:
- Versorgungswerk + Altersvorsorgedepot: Sie können Ihr Versorgungswerk als Basisversorgung behalten und das Altersvorsorgedepot als ergänzende, ETF-basierte Vorsorge aufbauen.
- Doppelte Vorsorge: Das Versorgungswerk sichert die Grundrente, das Altersvorsorgedepot bietet Inflationsschutz und höhere Renditechancen durch ETFs.
- Kein Entweder-Oder: Das Altersvorsorgedepot ersetzt nicht das Versorgungswerk — es ergänzt es. Und das erstmals mit staatlicher Förderung.
Für Ärzte, Anwälte und Architekten: Wenn Sie Mitglied eines Versorgungswerks sind, prüfen Sie unbedingt, ob die Kombination mit dem Altersvorsorgedepot für Sie sinnvoll ist. Die staatlichen Zulagen sind auch für Sie verfügbar — und können die oft hohen Versorgungswerksbeiträge teilweise kompensieren. Eine individuelle Beratung hilft bei der Einordnung.
Riester-Inhaber: Was jetzt tun?
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt und sich fragt, wie das Altersvorsorgedepot damit zusammenpasst, sollte drei Dinge wissen:
1. Nicht kündigen!
Ein Riester-Vertrag bleibt vollumfänglich bestehen und gültig. Wer kündigt, muss alle bisher erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen — das kann tausende Euro bedeuten. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag auf keinen Fall.
2. Wechseln ist möglich — aber mit Kostenbegrenzung
Sie können Ihren Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot überführen lassen. Die Wechselgebühr ist auf maximal 150 Euro begrenzt. Nach 5 Jahren Laufzeit entfällt die Wechselgebühr komplett. Wer also schon länger als 5 Jahre einen Riester-Vertrag hat, kann kostenlos wechseln.
3. Beide parallel nutzen
Es ist möglich, einen Riester-Vertrag und ein Altersvorsorgedepot parallel zu besitzen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Riester-Vertrag bereits gute Garantien hat und Sie das Altersvorsorgedepot als Ergänzung nutzen möchten.
Entscheidungsregel für Riester-Inhaber
Ausführliche Informationen zum Altersvorsorgedepot finden Sie auch auf unserer Hauptseite zum Altersvorsorgedepot 2027.
Kostenlose Beratung zur optimalen Altersvorsorge für Selbstständige
Sie sind selbstständig und wissen nicht, ob Altersvorsorgedepot, Rürup oder privates ETF-Depot die richtige Wahl ist? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren — unverbindlich, kostenlos und auf Sie zugeschnitten. Als unabhängiger Versicherungsmakler und Investmentberater arbeite ich in Ihrem Interesse.
Sven Chalupa – Versicherungsmakler & Investmentberater · Hennigsdorfer Str. 15a, 13503 Berlin · IHK-Reg.-Nr. D-OWVA-2EQX5-48
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Häufig gestellte Fragen
Stand: Mai 2026. Alle Angaben nach aktuellem Gesetzesstand (Altersvorsorgereformgesetz). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die gesetzlichen Regelungen können sich noch ändern. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich an uns.