Für Selbstständige und Freiberufler war die staatlich geförderte Altersvorsorge bisher ein weitgehend geschlossener Raum. Die Riester-Rente war festgelegt auf Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung — Selbstständige waren ausgeschlossen. Die Alternative? Rürup-Verträge mit steuerlichen Vorteilen, aber ohne Flexibilität und ohne staatliche Zulagen. Das ändert sich nun grundlegend: Mit dem Altersvorsorgedepot, das am 1. Januar 2027 startet, werden Selbstständige erstmals förderberechtigt. ETF-basiert, flexibel und mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr.

In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, warum das Altersvorsorgedepot für Selbstständige ein Meilenstein ist, wie das Fördersystem funktioniert und welche Überlegungen Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender anstellen sollten.

540 € Max. Grundzulage/Jahr
300 € Kinderzulage pro Kind/Jahr
200 € Berufsstarter-Bonus

Warum Selbstständige vom Altersvorsorgedepot profitieren

Die Altersvorsorge für Selbstständige war lange ein Eiertanz: Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten keine Option, die Riester-Rente war verschlossen, und Rürup-Verträge brachten steuerliche Vorteile — aber auch erhebliche Nachteile. Das Altersvorsorgedepot ändert die Spielregeln. Hier die drei zentralen Probleme, die es für Selbstständige löst:

1. Kein Zugang zur Riester-Rente — bis jetzt

Wer als Selbstständiger nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, hatte keinen Zugang zur Riester-Förderung. Das bedeutete: keine Grundzulage, keine Kinderzulage, keine staatliche Unterstützung beim Vermögensaufbau. Das Altersvorsorgedepot öffnet diese Tür erstmals — und das rückwirkend für alle Selbstständigen, unabhängig von ihrer Branche oder Einkommenshöhe.

2. Rürup ist unflexibel und teuer

Rürup-Verträge (Basisrente) bieten Selbstständigen immerhin einen steuerlichen Vorteil — bis zu 28.870 Euro (Ledige, Stand 2026) können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Doch Rürup hat gravierende Nachteile: Das Geld ist bis zum Rentenalter komplett blockiert, eine vorzeitige Entnahme ist ausgeschlossen. Die Verträge sind oft teuer, die Renditen überschaubar, und es fließt Geld in Versicherungsprodukte statt in transparente ETFs. Für Selbstständige, die Flexibilität brauchen, war Rürup nie die ideale Lösung.

3. Keine Abgeltungsteuer-Belastung in der Ansparphase

Wer als Selbstständiger ein privates ETF-Depot aufbaut, muss jährlich die Vorabpauschale versteuern — auch wenn gar keine Gewinne realisiert wurden. Das Altersvorsorgedepot ist während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf laufende Erträge. Der Zinseszinseffekt kann ungeschwänkt wirken.

Fazit: Das Altersvorsorgedepot schließt die größte Förderlücke für Selbstständige. Wer bisher nur die Wahl zwischen teurer Rürup und ungefördertem ETF-Depot hatte, bekommt nun eine dritte, überlegene Option: ETF-basiert, staatlich gefördert, steuerlich optimiert.

Das Fördersystem einfach erklärt

Die Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus drei Säulen: der Grundzulage, der Kinderzulage und dem Berufsstarter-Bonus. Für Selbstständige besonders attraktiv: Es gibt keine Einkommensgrenzen oder Anrechnungsmechanismen — die Zulagen sind unabhängig vom Unternehmensgewinn.

Die Grundzulage — gestaffelt wie ein Treppensystem

Die Grundzulage funktioniert nach einem gestaffelten System: Je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt der prozentuale Zuschuss aus — allerdings mit abnehmender Quote:

Das bedeutet: Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sie mindestens 1.800 Euro pro Jahr einzahlen (150 Euro/Monat). Schon mit 10 Euro monatlich (120 Euro/Jahr Mindestbeitrag) erhalten Sie 60 Euro Zulage — das entspricht 50% auf die ersten 120 Euro.

Rechenbeispiele für Selbstständige

Beispiel 1: Freelancer ohne Kinder, 150 €/Monat

Eigenbeitrag: 1.800 €/Jahr

Grundzulage: 180 € (50% auf 360 €) + 360 € (25% auf 1.440 €)

= 540 € Zulage pro Jahr

Effektive Förderquote: 540 € / 1.800 € = 30% — das entspricht einem sofortigen, garantierten Return auf Ihre Einzahlung.

Gesamteinzahlung inkl. Zulage: 2.340 €/Jahr — davon 23% reine Staatshilfe.

Beispiel 2: Freiberufler mit 1 Kind, 150 €/Monat

Eigenbeitrag: 1.800 €/Jahr (davon mind. 25 €/Monat = 300 €/Jahr pro Kind)

Grundzulage: 540 €

Kinderzulage: 300 € (1 Kind)

= 840 € Zulage pro Jahr

Effektive Förderquote: 840 € / 1.800 € = 46,7% — fast die Hälfte der Einzahlung ist staatliche Förderung.

Gesamteinzahlung inkl. Zulagen: 2.640 €/Jahr.

Beispiel 3: Junger Freelancer unter 25, 30 €/Monat

Eigenbeitrag: 360 €/Jahr

Grundzulage: 180 € (50% auf 360 €)

Berufsstarter-Bonus: 200 € (einmalig)

= 380 € Förderung im ersten Jahr

Effektive Förderquote: 380 € / 360 € = 105,6% — die staatliche Förderung übersteigt den eigenen Beitrag!

Gesamteinzahlung inkl. Förderung: 740 € im ersten Jahr.

Wichtig zur Kinderzulage: Voraussetzung für die 300 Euro pro Kind/Jahr ist ein Mindestbeitrag von 25 Euro pro Monat (300 Euro/Jahr) pro Kind. Bei zwei Kindern müssen also mindestens 600 Euro/Jahr für die Kinderzulage aufgewendet werden — der restliche Beitrag zählt für die Grundzulage.

Berufsstarter-Bonus

Wer das Altersvorsorgedepot erstmals vor Vollendung des 25. Lebensjahres eröffnet, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Für Existenzgründer und Young Professionals ist das ein starker Anreiz, frühzeitig einzusteigen — selbst mit kleinen Beträgen.

Nicht erwerbstätiger Ehepartner

Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen gibt es eine indirekte Förderung: Über den anspruchsberechtigten Selbstständigen kann ein eigenes Altersvorsorgedepot für den Partner eröffnet werden. Die Grundzulage ist hierauf jedoch auf maximal 175 Euro begrenzt.

Altersvorsorgedepot vs. Rürup vs. privates ETF-Depot

Für Selbstständige war die Entscheidung bisher binär: Rürup oder privates ETF-Depot. Mit dem Altersvorsorgedepot gibt es nun eine dritte Option. Der folgende Vergleich zeigt die Unterschiede aus der Perspektive eines Selbstständigen:

Kriterium Altersvorsorgedepot Rürup (Basisrente) Privates ETF-Depot
Staatliche Zulage Bis zu 540 €/Jahr + Kinderzulage Keine Zulage Keine Zulage
Steuerliche Förderung Steuerfrei in Ansparphase; nachgelagerte Besteuerung Sonderausgabenabzug bis 28.870 € Teilfreistellung 30%; Abgeltungsteuer 15%
Anlageinstrumente ETFs, aktives Management möglich Versicherungsprodukte ETFs, Aktien, alles frei wählbar
Flexibilität Einzahlung 120–6.840 €/Jahr, dynamisch anpassbar Fixe Beiträge, schwer änderbar Völlig frei
Vorzeitige Entnahme Nein (bis auf 30% Kapitalentnahme 65–70) Nein, vollständig blockiert Ja, jederzeit
Kostenstruktur Je nach Depot-Variante (0% bis 1% Deckel) Hoch (Versicherungskosten) Gering (TER + ggf. Ordergebühren)
Teilfreistellung bei Auszahlung Nein — wichtig! Nein Ja, 30%
Vererbbarkeit Ja, Depot geht auf Erben über Eingeschränkt Ja, uneingeschränkt

Entscheidungshilfe für Selbstständige

Altersvorsorgedepot wählen, wenn: Sie staatliche Zulagen voll ausschöpfen wollen, ETF-basiert investieren möchten und die Beitragsflexibilität schätzen
Rürup behalten, wenn: Sie hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten brauchen und ein hohes Einkommen haben — aber nicht kündigen, sondern ergänzen!
ETF-Depot nutzen für: Zusätzlichen Vermögensaufbau oberhalb der Fördergrenze, maximale Flexibilität und jederzeitige Verfügbarkeit

Welches Depot-Modell passt zu mir?

Das Altersvorsorgedepot bietet drei Varianten an — mit unterschiedlichen Garantien und Kostenstrukturen. Für Selbstständige, die an Flexibilität und Rendite gewohnt sind, gibt es hier klare Präferenzen:

1. Depot ohne Garantie

Das klassische ETF-Depot ohne Garantiezusage. Sie investieren in ETFs und tragen das volle Marktrisiko — wie bei einem privaten ETF-Depot auch. Dafür entfallen zusätzliche Garantiekosten, und die Renditechance ist maximal.

Für wen? Selbstständige, die Marktschwankungen kennen und langfristig investieren. Wer ohnehin ein privates ETF-Depot führt, wird dieses Modell bevorzugen.

2. Standard-Depot (1% Kostendeckel)

Das Standard-Depot begrenzt die jährlichen Kosten auf maximal 1% des Depotwerts. Es bietet einen Kompromiss aus Kostenkontrolle und professioneller Verwaltung. Die Anlage erfolgt ebenfalls ETF-basiert, aber mit einer strukturierten Verwaltung.

Für wen? Selbstständige, die eine Kostenkontrolle wünschen und nicht selbst ETFs auswählen möchten. Ideal für Freiberufler, die ihren Fokus auf ihr Fachgebiet legen wollen statt auf Finanzmärkte.

3. Garantieprodukte (80% / 100%)

Garantieprodukte sichern Ihnen zu, dass Sie mindestens 80% oder 100% der eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Das klingt sicher — kostet aber Rendite: Die Garantie wird durch konservative Beimischung und Garantiekosten erkauft, die die langfristige Rendite deutlich drücken.

Für wen? Ältere Selbstständige kurz vor der Rente oder sehr risikoaverse Anleger. Für die meisten jüngeren Selbstständigen sind die Renditeeinbußen nicht gerechtfertigt.

Empfehlung für die meisten Selbstständigen: Das Depot ohne Garantie oder das Standard-Depot bieten das beste Verhältnis aus Renditechance und Kosten. Garantieprodukte lohnen sich nur in Ausnahmefällen. Nutzen Sie unseren Rentenlücken-Rechner, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.

Steuern: Was Selbstständige wissen müssen

Die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Für Selbstständige gibt es dabei wichtige Details — und eine signifikante Einschränkung:

Ansparphase: Steuerfrei — keine Vorabpauschale

Während der Einzahlungsphase fallen keine Steuern auf Kursgewinne, Dividenden oder die Vorabpauschale an. Das ist ein massiver Vorteil gegenüber dem privaten ETF-Depot, bei dem die Vorabpauschale jährlich versteuert werden muss — auch ohne dass Sie verkaufen. Das Altersvorsorgedot lässt den Zinseszinseffekt ungeschwächt wirken.

Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung

Ab dem 65. Lebensjahr (bis spätestens 70) beginnen Sie mit der Auszahlung. Die Auszahlungen werden dann voll als Einkommen versteuert — nach Ihrem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Das Prinzip: Sie verschieben die Steuerbelastung in eine Zeit, in der Ihr Einkommen und damit Ihr Steuersatz voraussichtlich niedriger sind.

KEINE Teilfreistellung — ein wichtiger Vorbehalt

Hier liegt der wichtigste steuerliche Unterschied zum privaten ETF-Depot: Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Teilfreistellung. Bei einem privaten ETF-Depot werden 30% der Gewinne bei Aktien-ETFs steuerfrei gestellt — im Altersvorsorgedepot entfällt dieser Vorteil. Die Auszahlungen sind zu 100% steuerpflichtig.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer sehr hohe Auszahlungen plant oder im Rentenalter einen hohen Steuersatz erwartet, muss genau rechnen, ob die Zulagen und die steuerfreie Ansparphase diesen Nachteil überkompensieren.

Rechnung für Selbstständige: Bei voll ausgeschöpfter Förderung (1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage = 2.340 €/Jahr) erhalten Sie 30% sofortige Förderung. Der Verzicht auf die 30% Teilfreistellung bei der Auszahlung wird durch die vorgelagerte Förderung in der Regel mehr als ausgeglichen — vorausgesetzt, die Ansparphase dauert mindestens 15–20 Jahre. Für kurze Laufzeiten kann das private ETF-Depot günstiger sein.

30% Kapitalentnahme zwischen 65 und 70

Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr können Sie bis zu 30% des Depotwerts als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest muss als laufende Rente ausgezahlt werden. Die Einmalentnahme ist steuerpflichtig und bietet etwas Flexibilität — etwa für größere Anschaffungen oder Investitionen im Ruhestand.

Was ist mit Versorgungswerken?

Ein lange übersehenes Detail: Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken — also Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere Freiberufler mit Pflichtmitgliedschaft — sind durch das Altersvorsorgereformgesetz ebenfalls neu förderberechtigt. Bisher waren sie wie andere Selbstständige von der Riester-Förderung ausgeschlossen.

Das bedeutet konkret:

Für Ärzte, Anwälte und Architekten: Wenn Sie Mitglied eines Versorgungswerks sind, prüfen Sie unbedingt, ob die Kombination mit dem Altersvorsorgedepot für Sie sinnvoll ist. Die staatlichen Zulagen sind auch für Sie verfügbar — und können die oft hohen Versorgungswerksbeiträge teilweise kompensieren. Eine individuelle Beratung hilft bei der Einordnung.

Riester-Inhaber: Was jetzt tun?

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt und sich fragt, wie das Altersvorsorgedepot damit zusammenpasst, sollte drei Dinge wissen:

1. Nicht kündigen!

Ein Riester-Vertrag bleibt vollumfänglich bestehen und gültig. Wer kündigt, muss alle bisher erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen — das kann tausende Euro bedeuten. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag auf keinen Fall.

2. Wechseln ist möglich — aber mit Kostenbegrenzung

Sie können Ihren Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot überführen lassen. Die Wechselgebühr ist auf maximal 150 Euro begrenzt. Nach 5 Jahren Laufzeit entfällt die Wechselgebühr komplett. Wer also schon länger als 5 Jahre einen Riester-Vertrag hat, kann kostenlos wechseln.

3. Beide parallel nutzen

Es ist möglich, einen Riester-Vertrag und ein Altersvorsorgedepot parallel zu besitzen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Riester-Vertrag bereits gute Garantien hat und Sie das Altersvorsorgedepot als Ergänzung nutzen möchten.

Entscheidungsregel für Riester-Inhaber

Laufzeit > 5 Jahre? → Kostenlos in Altersvorsorgedepot wechseln
Laufzeit < 5 Jahre? → Wechselgebühr max. 150 € abwägen
Niemals kündigen — Zulagenrückzahlung vermeiden!
Alternativ: Beide Verträge parallel führen

Ausführliche Informationen zum Altersvorsorgedepot finden Sie auch auf unserer Hauptseite zum Altersvorsorgedepot 2027.

Kostenlose Beratung zur optimalen Altersvorsorge für Selbstständige

Sie sind selbstständig und wissen nicht, ob Altersvorsorgedepot, Rürup oder privates ETF-Depot die richtige Wahl ist? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren — unverbindlich, kostenlos und auf Sie zugeschnitten. Als unabhängiger Versicherungsmakler und Investmentberater arbeite ich in Ihrem Interesse.

Sven Chalupa – Versicherungsmakler & Investmentberater · Hennigsdorfer Str. 15a, 13503 Berlin · IHK-Reg.-Nr. D-OWVA-2EQX5-48

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Häufig gestellte Fragen

Sind alle Selbstständige förderberechtigt?
Ja, ab dem 1. Januar 2027 sind grundsätzlich alle Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt — unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder der Art ihrer Selbstständigkeit. Auch Mitglieder von Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) sind neu berechtigt. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie einen Antrag stellen und die Mindesteinzahlung von 120 Euro pro Jahr leisten.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem normalen ETF-Depot?
Das hängt von Ihrer Einzahlungshöhe ab. Bei maximaler Förderung (1.800 Euro/Jahr Eigenbeitrag + 540 Euro Zulage) erhalten Sie effektiv 30% staatliche Förderung im ersten Jahr — das schlägt die normale Teilfreistellung eines ETF-Depots deutlich. Allerdings entfällt im Altersvorsorgedepot die Teilfreistellung bei der Auszahlung, und es gelten Einschränkungen bei der Entnahmeflexibilität. Für Selbstständige, die staatliche Zulagen voll ausschöpfen, ist das Altersvorsorgedepot in der Regel attraktiver als ein reines ETF-Depot.
Was passiert bei Geschäftsaufgabe?
Das Altersvorsorgedepot ist persönliches Vermögen und nicht an die Geschäftstätigkeit gebunden. Bei einer Geschäftsaufgabe bleibt das Depot unangetastet. Sie können die Einzahlungen in gewohntem Umfang fortsetzen, den Beitrag reduzieren (Mindestbeitrag 120 Euro/Jahr) oder das Depot ruhen lassen. Die staatlichen Zulagen entfallen in der Ruhezustellung, bereits erzielte Förderung bleibt aber erhalten.
Kann ich als Freiberufler das Standard-Depot nutzen?
Ja, das Standard-Depot steht allen förderberechtigten Personen offen — unabhängig von der Art der Selbstständigkeit. Als Freiberufler können Sie zwischen dem Depot ohne Garantie, dem Standard-Depot (1% Kostendeckel) und Garantieprodukten wählen. Das Standard-Depot bietet einen guten Kompromiss aus Kostenkontrolle und Renditechancen und ist für die meisten Freiberufler die sinnvollste Wahl.
Wie viel sollte ich monatlich einzahlen?
Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sie 1.800 Euro pro Jahr eigen einzahlen — das entspricht 150 Euro monatlich. Wenn Sie diese Summe aufbringen können, ist das die effizienteste Variante. Geringere Einzahlungen sind möglich (ab 10 Euro/Monat = 120 Euro/Jahr), führen aber zu proportional niedrigeren Zulagen. Auch ein Ehepartner ohne Erwerbstätigkeit kann indirekt bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten.

Stand: Mai 2026. Alle Angaben nach aktuellem Gesetzesstand (Altersvorsorgereformgesetz). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die gesetzlichen Regelungen können sich noch ändern. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich an uns.